Wer Schießsport oder Jagd betreibt und eigene Sportgeräte haben möchte, kommt um den Kauf eines Waffenschranks nicht herum. Das schreibt der Gesetzgeber vor und dazu recht genau, welche Mindestanforderungen ein solcher Schrank zu erfüllen hat. Diese finden sich in Paragraph 36 des Waffengesetzes und – etwas präziser – im § 13 der Allgemeinen Waffenverordnung. Damit Sie als Einsteiger einen besseren Durchblick haben, geben wir Ihnen im Vorfeld eines Kaufs einige Erklärungen mit an die Hand.
Die Herstellungsnorm und der Wiederstandsgrad:
Wer einen neuen Schrank benötigt, muss darauf achten, dass er gemäß EN 1143-1 gefertigt wurde. Diese muss die Plakette das Prüfzertifikat einer akkreditierten Prüfstelle vorweisen. Hierzu zählen die European Certification Body GmbH (ECB-S), VdS Schadenverhütung GmbH oder zum Beispiel die polnische IMP – alles in Deutschland okay, solange die genannten Infos auf den Plaketten stehen. Zudem fordert das Gesetz den Hinweis auf eine Akkreditierung nach ISO/IEC 17065. Verkürzt gesagt, regelt diese Norm, dass bei Produkt wie zertifizierender Stelle Unparteilichkeit gewaltet hat. Auf den Plaketten müssen zudem Widerstandsgrad, Seriennummer, Gewicht und Baujahr stehen. Nur mit den Angaben ist der Schrank zugelassen. Andere oder ähnliche Bezeichnungen sind nicht korrekt. Die Ämter erkennen solche Safes nicht als Waffenschrank an – es sei erwähnt, dass die zuständige Behörde jederzeit unangekündigt kontrollieren darf.
Die Norm lässt die Auswahl zwischen Widerstandsgrad 0 und I. Vereinfacht formuliert: Ein Safe mit Grad I ist bei unbefugtem Zugriff schwerer zu öffnen. Daher gelten da etwas andere Vorgaben als beim kleineren Bruder. Wer einen 0-Schrank will, muss darauf achten, dass sich bei einem Schrankgewicht unter 200 kg nicht mehr als 5 Kurzwaffen darin befinden. Ist er schwerer, sind maximal 10 Kurzwaffen statthaft. Beim höheren Grad I ist quasi erlaubt, was "reinpasst". Somit lautet bei den in der Regel nur geringen Aufpreisen von Grad 0 auf I der Rat, direkt in einen I-Schrank zu investieren. In beiden Schrankarten dürfen Waffen und Munition parallel gelagert werden. Oft diskutiert wird das Thema der Schrank-Verankerung. Die Norm 1143-1 fordert, dass bei einem Schrankgewicht unter 1.000 kg passende Bohrungen vorhanden sein müssen. Das Waffengesetz kennt keine Verankerungspflicht. Inwieweit Waffenbesitzer der Sorgfaltspflicht nach §36 WaffG vor unberechtigtem Zugriff ohne Verankerung nachkommen, muss jeder selbst entscheiden. Sie sei aber hier empfohlen, auch mit Blick auf die Standfestigkeit der Schränke.
Ein Waffenschrank für Kurz- oder Langwaffen?
Wer nur in Kurzwaffen-Disziplinen sportelt, kann ein kleineres und damit zumeist günstigeres Modell wählen. Eine sehr kompakte Einstiegslösung findet sich bereits für 2 Kurzwaffen. Aber: Man kann kaum erweitern, auch kann man nur wenig Munition aufbewahren. Steigen die Anforderungen, werden die Kosten schnell bei denen der günstigen Langwaffenschränke sein. Faustregel: Man denke darüber nach, ob man demnächst weitere Waffen anschaffen will. Das heißt, vorausschauend und lieber etwas größer zu kaufen, um nicht unnötigerweise einen zweiten Schrank erwerben zu müssen. Gestattet es der Wohnraum, ist ein Langwaffenschrank zu favorisieren, da hier mehr Stauraum auch für Munition vorhanden ist.
Nach EN 1143-1 handelt es sich bei Waffenschränken um eine "Sonderform" von Wertschutzschränken. Im Gegensatz zu den alten A- und B-Varianten dürfen darin aus Sicht der Versicherungen folglich Wertsachen und Dokumente lagern. Dazu gibt es Modellvarianten mit Regalteil. Bei Regalen vorab fragen, ob sie sich bei steigender Waffenzahl ausbauen und durch Waffenhalter ersetzen lassen.
Welches Schließsystem ist für den Tresor empfehlenswert?
Dazu fordert das Gesetz, dass jeder unbefugte Zugriff grundsätzlich verhindert werden muss, dass dafür der Erlaubnisinhaber verantwortlich ist und dass das Schließsystem dem Widerstandsgrad angepasst ist. Am günstigsten: ein Schließsystem mit Doppelbartschloss. Doch da dürfen die Schlüssel nur in Besitz und Zugriff des Erlaubnisinhabers sein. Und wohin mit dem Ersatzschlüssel? Also die Schlüssel wegschließen. Doch da richtet sich der Widerstandsgrad des Waffenschranks nach der Verschlussmöglichkeit für den Schlüssel.
Nächste Stufe: Zahlenschlösser. Sie schließen mit einem geistigen Schlüssel, zumeist eine Zahlenkombination. Die älteste Variante ist ein mechanisches Zahlenschloss mit sehr vielen Kombinationsmöglichkeiten. Dem Ungeduldigen sei davon abgeraten. Denn es gibt keine Widerstände, kein "Klicken" wie im Film. Rechts und links vertauscht, Anzahl der Umdrehungen nicht richtig umgesetzt und wieder alles von vorne. Also optisch nett, aber aus heutiger Sicht nicht richtig praktisch.
Klare Empfehlung: ein elektronisches Zahlenschloss. Die Sicherheit ist ausreichend hoch. Denn bei mehreren Fehlversuchen wird die programmierte Zeitsperre immer länger, so dass ein Ausprobieren nahezu sinnlos ist. Auch hier gilt, dass die Kombination nur der Erlaubnisinhaber und keine anderen Familienmitglieder wissen dürfen, sofern sie keine eigene Erlaubnis haben. "Diese Variante hat sich im Laufe der Zeit durchgesetzt", sagt Uwe Heine, Mitglied der Geschäftsleitung der Format Tresorbau GmbH aus Hessisch-Lichtenau. Wer mehreren Personen Zugang gewähren möchte/muss, kann aufwändigere Elektronikschlossvarianten wählen. Dann werden auslesbare Zugangsprotokolle, unterschiedliche Codes, Zeitsteuerungen und ähnliche Dinge möglich.
Wer mehr Technik und vielleicht auch Sicherheit möchte, kann sich für eine biometrische Variante entscheiden. Hier wird entweder nur ein Fingerabdruck oder zusätzlich auch noch eine Zahlenkombination vor der Öffnung abgefragt. Da diese Schlösser noch nicht weit verbreitet sind, kosten sie allerdings recht viel.
Abschließend: Die Entscheidung der Schlossvariante liegt beim Erlaubnisinhaber. Er muss sicherstellen, dass es keinen unzulässigen Zugriff auf seine Waffen und Munition geben kann. Die eindeutig beschriebene Sorgfaltspflicht gilt selbst, wenn es darum geht, bei einem eventuellen Todesfall einen gerechtfertigten Zugang zu ermöglichen. Für eine weitere Absicherung bietet der Markt verschiedene Einbruchmeldeanlagen. Der Gesetzgeber fordert derlei nicht. Wer aber teure Waffen und/oder andere Wertgegenstände hier lagern und sie versichern möchte/muss, dem wird die Versicherung unter Umständen entsprechende Vorgaben machen.
Sinnvolles Zubehör für Ihren Waffenschrank:
Manche mit dem Schrank an sich bestellbaren Optionen sind sinnvoll. Eine der wichtigsten Utensilien beim Waffenlagern ist jeglicher Schutz vor Korrosion, also Feuchtigkeit. Hierzu sollten Trockenkissen oder Ähnliches zum Einsatz kommen, um das Metall der Waffen langfristig vor Rost zu schützen. Idealerweise lassen sich die Kissen nach Trocknen erneut nutzen. Einmal dabei, bedenke man zumindest die Investition in ein Modell mit Indikatoranzeige, also eine Anzeige, ob noch weitere Feuchtigkeit aufgenommen werden kann. Ebenfalls gut investiert in einem Kombi-Schrank für Kurz- und Langwaffen ist eine Kurzwaffenhalterung. Wer seine Pistolen und Revolver nicht im Koffer dem Waffenschrank anvertrauen möchte, sollte sich dafür entscheiden. Beim sonstigen Montieren von Halterungen oder auch Beleuchtungen beachte man, keine Löcher oder Schlitze in den Korpus oder die Tür zu bohren oder fräsen. Denn da erlischt die Zertifizierung. Fachmännisch angeschweißte Halterungen oder Ösen sind zulässig. Im Zweifelsfall stimme man das aber mit dem jeweiligen Hersteller ab und lasse sich das unbedingt schriftlich genehmigen. Denn es wäre ärgerlich, wenn die Behörde feststellt, dass der Schrank durch eine Bauartveränderung seine Zulassung verloren hat und man einen neuen braucht.
Wo soll der Waffenschrank stehen und wie kommt er dorthin?
Eine der zentralsten Fragen dürfte lauten: Wohin mit dem Ding? Die wenigsten Leute dürften einen Waffenschrank als ein sexy Wohnungsaccessoire empfinden. In einem Einfamilien- oder Reihenhaus als in sich abgeschlossener Wohneinheit sollte sich dafür schnell eine Möglichkeit finden lassen. In einem Mehrfamilienhaus hingegen ist der Keller auszuschließen, da sicher sein muss, dass außer dem Erlaubnisinhaber niemand Zugang zum Waffenschrank hat.
Wichtig auch: Man prüfe die Belastbarkeit des Bodens am auserkorenen Aufstellort. Die Eigenmasse eines Waffenschrankes ist nicht zu unterschätzen. Irgendwann ist die Statik des Gebäudes ausgereizt und der Boden nicht mehr ausreichend tragfähig. Zur Sicherheit frage man bei größeren Anschaffungen den Vermieter oder einen Statike. Gerade bei Altbauten-Etagendecken und -fußböden mit Holzbalken, ist die Statik zwingend zu prüfen. Nicht zu vergessen sind auch doppelte Fußböden, wie es sie zum Beispiel in modernen Büroräumen zur einfacheren Verlegung von Kabeln gibt. Auch bedenke man im Vorfeld, ob es eine Fußbodenheizung gibt, denn die soll ja nicht beschädigt werden. Und bei der Platzierung im Raum gilt: Der Tresor steht in einer Ecke meistens besser als mittig an einer Wand oder gar in Raummitte, da in den Ecken in der Regel eine höhere Traglast erreicht wird.
Wird der Safe größer, so erhöht sich nicht nur das Eigengewicht, sondern auch das des Inhalts. Das Gewicht einer Langwaffe mit Zubehör wie Optik als auch vielleicht etwas mehr Munition, weil gerade günstig eingekauft, können dann zu einer nicht unerheblichen zusätzlichen Last beitragen. Hier müssen der Vermieter oder ein Fachmann eine qualifizierte Aussage zur Belastbarkeit am Aufstellort treffen.
Bleibt noch zu klären, wie der Safe zum neuen Besitzer kommt. Von der Abholung seitens des Kunden sei abgeraten, es sei denn, er verfügt über entsprechende Transportmittel. Die Lieferung bis zur Bordsteinkante sollte das Mindeste sein. Das aber hängt davon ab, was es danach an Etagen und Treppen zu bewältigen gibt. Und natürlich auch davon, wie groß und schwer der Schrank ausfällt. Somit kann es sinnvoll sein, ein paar Euro mehr in den Transport zu investieren und frei bis Aufstellort liefern zu lassen. Damit steht der Schrank dort, wo er hin soll. Aber immer vorher sicherstellen, dass eventuell vorhandene Treppen (vor allem solche aus Holz!) und Aufzüge mit dem Gewicht überhaupt zurechtkommen. Aber nicht nur das Gewicht ist ausschlaggebend, sondern auch die Breite der Treppe selbst. Treppenabsätze und Geländer können den Tag verhageln, wenn der Platz weder für Schrank noch Transporteure reicht.
Unser Fazit für alle, die einen Waffenschrank kaufen möchten:
Es muss gerade zu Beginn der Jäger- oder Schützenkarriere nicht ein teures Modell sein. Zumal am Anfang einige Ausgaben für Gehörschutz und weiteres sinnvolles Zubehör stehen. Auch sollte der Einsteiger schauen, ob die Euphorie sich auch länger hält. Wenn der Sportschütze in den mindestens ersten 3 Jahren nach Erteilung einer Waffenbesitzkarte sein Bedürfnis nicht mehr nachweisen kann, so wird der Safe wohl ein neues Zuhause suchen. Und individuell bleibt immer abzuklären, inwieweit welche Versicherung besondere Anforderungen stellt.
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