Es geht an dieser Stelle nicht darum, Ängste zu schüren – das sei ganz klar hervorgehoben und unterstrichen. Dennoch muss man sich einfach der Realität stellen, die sich in Deutschland mehr und mehr darin äußert, dass die Zahl der Einbrüche steigt. Im Jahr 2013 kam es zu fast 150.000 registrierten versuchten und vollendeten Einbruchsdelikten, im Jahr darauf lag die Zahl schon bei über 152.000 und für das Jahr 2015 kam es zu 167.136 Taten in diesem Segment. Die Tendenz ist auch weiter steigend. Das Erschreckende daran ist jedoch, dass die Aufklärungsquote äußerst gering ist – stellenweise bewegt sich das im unteren, einstelligen Prozentbereich.
Welche Bedeutung haben die steigende Einbruchszahlen?
So alarmierend diese Zahlen auch anmuten mögen, vielen erscheint dieser ganze Komplex sehr weit weg. Zumindest, bis es ihn selbst trifft oder aber in der Nachbarschaft eingebrochen wurde. Selbst in vermeintlich ruhigen Landgegenden scheint die Bevölkerung nicht mehr sicher zu sein. Gerade hier war es oft noch üblich, die Haustüren nicht abzuschließen oder auch die Fenster gekippt zu lassen, wenn man mal zum Einkaufen fährt oder mit dem Hund samt Familie eine Runde dreht. "Es wird schon nichts passieren", hörte man immer wieder. Eine kleine, nicht repräsentative Umfrage im Freundeskreis zeigte die Veränderung schon an. Alle Gefragten sagten, sie würden abends nun die Türen abschließen, Fenster schließen und überhaupt alles verrammeln, auch wenn es nur kurz zum Nachbarn auf ein Bier geht und keiner mehr daheim sei. Auch das, "Ist doch alles nicht tragisch, zahlt doch dann die Versicherung", hört man nicht mehr. Zu sehr achten die Konzerne jetzt – zu recht – darauf, dass die Versicherungsnehmer nicht zu leichtsinnig mit ihrem Eigentum umgehen, sondern auch für einen ausreichenden Schutz sorgen. Doch was ist ausreichend? Gerade, wenn es doch mal wieder eine steigende Einbruchsstatistik in die vordere Nachrichtenplatzierung geschafft hat, bricht mitunter eine nicht zielführende Aktivität aus, um sein Heim, seine Familie, seine Besitztümer und auch sich selbst vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Jeder, der schon einmal Opfer eines Einbruches geworden ist, dürfte das Gefühl kennen. Es sind nicht nur die Wertgegenstände, die verschwunden sind, oder die Papiere, die weg sind. Ein Hauptproblem für viele dürfte sein, dass das eigene Heim, der Rückzugsort aus dem Alltag, das familiäre Nest, beschmutzt, entweiht, vergewaltigt wurde, von jemandem, der dort nicht hingehörte. Man fühlt sich einfach nicht mehr sicher an diesem Ort. Und gerade die eigenen 4 Wände sollen doch Geborgenheit bieten. So kann es lange dauern, bis sich dieses heimelige Gefühl wieder einstellt, wenn nötig auch mit einer ausgeklügelten Sicherheitstechnik. Damit wären wir wieder bei der Frage angekommen: Was ist ein ausreichendes Maß an Sicherheit? Pauschal lässt sich das nicht sagen, dennoch versuchen wir, Ihnen einen kleinen Überblick zu geben, welche Möglichkeiten sich bieten, um das eigene Heim sicherer zu machen. Dabei zeigen wir Ihnen auch Schwachpunkte auf und erläutert noch ein paar weitere Punkte, wie Versicherungsschutz, mit denen man sich beschäftigen sollte. Dabei sei versucht, den Bogen vom Haus zur Wohnung und vom Eigentum bis zum Mietobjekt zu schlagen, damit möglichst jeder etwas Nützliches aus den kommenden Erkenntnissen ziehen kann.
Was können Mieter und Vermieter tun?
Überwachungskameras in die Wand versenken, Leitungskanäle quer durchs Haus stemmen, Eisengitter und neue Fenster in die Wohnung integrieren … so lange alles im gesetzlichen Rahmen bleibt, kein Problem bei Eigentum, aber was darf ich als Mieter unternehmen, um mich und mein Eigentum zu schützen, und was muss der Vermieter machen oder dem Mieter zugestehen? Als Mieter habe ich das Recht, mich zu schützen und auch einbruchhemmende Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, soweit sie den rechtlichen Bestimmungen entsprechen und ich die Kosten dafür trage. Im Klartext bedeutet das, dass ich als Mieter bauliche Maßnahmen vornehmen kann, wenn sie nicht (!) in die bauliche Substanz des Objektes eingreifen. Erlaubt sind:
- ein Querriegel mit separatem Schloss an der Tür
- ein Sicherheitsschloss
- eine Alarmanlage innerhalb der Wohnung
- abschließbare Fenstergriffe
Jedoch müssen Sie unbedingt den Vermieter über ihr Vorhaben in Kenntnis setzen.
So können Sie sich bei einem späteren Auszug viel Ärger ersparen. Der Vermieter kann nämlich von Ihnen auf alle Fälle verlangen, das Objekt wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Haben Sie dann etwa die alten Schlösser nicht mehr, dann dürften Sie ein Problem haben. Schlau wäre es, vorab mit dem Vermieter abzuklären, ob die neuen Sicherheitsmaßnahmen auch bei Auszug an Ort und Stelle bleiben – unbedingt schriftlich fixieren. Eventuell haben Sie auch Glück und der Vermieter steuert etwas zu den Kosten bei.
Wollen Sie aber größere Maßnahmen durchführen, etwa Fenstergitter von außen anbringen, benötigen Sie unbedingt die Einwilligung des Vermieters zu der Maßnahme.
Das gilt auch für äußere Alarmanlagen oder andere bauliche Tätigkeiten, die in die Bausubstanz eingreifen.
Aber natürlich liegt nicht alle Verantwortung beim Mieter, was die Sicherheit angeht. Dabei kann es sich für den Vermieter sogar lohnen, die Sicherheit des Objektes zu erhöhen. Steigert der Vermieter die Sicherheit, so ist er berechtigt, die Miete zu erhöhen, aber natürlich nur im verhältnismäßigen Rahmen. Dem kann sich der Mieter auch nicht widersetzen.
Mitunter kann es aber auch soweit kommen, dass der Vermieter zu einer Steigerung der Sicherheit verpflichtet wird,
so etwa, wenn sich seit dem Vertragsabschluss die Sicherheitsanforderungen verändert haben. Dies kann etwa zum Austausch von alten Fenstern, Türen oder Schlössern führen. Gerade im Hinblick auf eine dementsprechende Versicherung kann eine Modernisierung durchaus hilfreich sein. Einfach verglaste Holzfenster sind einer Versicherung heutzutage sicherlich schwerer zu erklären als doppelverglaste Sicherheitsfenster. Das dürfte sich auch bei den entsprechenden Beiträgen bemerkbar machen. Man muss aber – sei es als Vermieter oder Mieter – nicht das halbe Objekt demolieren, um die Sicherheit des Objektes zu steigern.
Wie lassen sich Polizei und Nachbarn einbinden?
Gerade in Zeiten von steigenden Einbrüchen und niedrigen Aufklärungsraten macht sich auch die Polizei stark, um möglichst viele Einbruchsdelikte schon im Anfangsstadium zu unterbinden. So gibt es Präventions- und Beratungsangebote seitens der Polizei, um Haus und Wohnung sicherer zu machen. Dabei geht es nicht nur um die Aufrüstung der eigenen 4 Wände, sondern auch um allgemeine Sicherheits- und Verhaltensregeln, Vorgehensweise von Dieben und Trickbetrügern und vieles mehr. Außerdem bieten viele Stellen auch einen Vor-Ort-Termin an, bei dem genau am jeweiligen Objekt untersucht wird, wo mögliche Schwachstellen bestehen und wo nachgerüstet werden muss. Aber auch die Polizeipräsidien stehen mit Rat und Tat zur Seite, damit sich die Bürger sicherer fühlen. Die Angebote können unter Umständen jedoch variieren. Deswegen sollten Sie sich einfach telefonisch oder via E-Mail mit Ihrem jeweiligen Polizeipräsidium in Verbindung setzen, um sich genauer zu informieren.
Aber auch eine gute Nachbarschaft kann sich als Schutz schon bezahlt machen. Das funktioniert auf dem Land naturgemäß besser als in der anonymen Stadt. Vertrauen ist das entscheidende Wort. Bitten Sie in Ihrer Abwesenheit jemanden, nach Ihrem Haus/Ihrer Wohnung zu sehen. Bitten Sie den Nachbarn, ein Auge auf Ihr Eigentum zu haben. Parkt ein fremdes Auto ungewöhnlich lange vor Ihrem Haus? Untersucht jemand das Schloss Ihrer Wohnung? Schaltet man die Gleichgültigkeit gegenüber den Mitmenschen aus, ist schon viel gewonnen zum Thema Sicherheit. Das hat auch nichts mit Neugier oder Bespitzelung zu tun, sondern einfach mit der Hilfe für seinen Nächsten – um es biblisch auszudrücken.
In den beiden kommenden Teilen widmen wir uns den konkreten Sicherungen für Ihr Grundstück und Ihr Haus, sei es mechanisch oder elektronisch.
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