EU-Schusswaffenverbot: Gerichtshof weist die Klage Tschechiens zurück − es gibt nur ein politisches Ziel − gesetzestreuen Europäern die Waffen wegzunehmen

Beginnen wir mit der Schlussfolgerung: Die bestätigt praktischerweise, was einige vermuteten und andere bereits wussten:  In letzter Konsequenz verfolgt die Europäische Union das Ziel, die "öffentliche Sicherheit" durch eine ideologisch motivierte Anti-Waffen-Agenda "zu gewährleisten". Leider bedeutet das auch, dass jedes europäische Land, das sich dieser Sichtweise nicht beugt, zum Mitziehen gezwungen wird.

Was ist am 3. Dezember 2019 passiert? Der Europäische Gerichtshof hat die Klage Tschechiens gegen die Richtlinie von 2017 zur Beschränkung von Besitz und Verwendung von Schusswaffen, das so genannte "EU-Waffenverbot" zurückgewiesen. Im März 2017 stimmte das EU-Parlament in Straßburg für eine Änderung der EU-Richtlinine 477 aus dem Jahr 1991 (EU-Feuerwaffenrichtlinie) und führte weitere Beschränkungen für den legalen Besitz von Schusswaffen ein. Unter anderem gibt es jetzt strengere Regeln für "die Gefährlichsten, Deaktivierte und halbautomatischen Waffen".

Stellen wir mal eine einfache Frage: Sind legale Waffen der "Ursprung des Terrorismus"?

Als Vorwand der EU für ihre anfängliche Anti-Waffen-Politik wurden der "Kampf gegen den internationalen Terrorismus und gegen schwere Verbrechen sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" genannt −  und das trotz der Tatsache, dass kein Terroranschlag in Europa jemals mit legal erworbenen oder rechtmäßig im Besitz der Täter befindlichen Schusswaffen begangen wurde (ganz zu schweigen von deaktivierten Waffen) und trotz der Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit der von Kriminellen verwendeten Schusswaffen illegal beschafft wurden. 

Die Hauptstadt der Tschechischen Republik: Prag.
Prag hatte Brüche der Prinzipien der  begrenzten Einzelermächtigung, der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit, der Vertrauenssicherheit oder der Nichtdiskriminierung angemahnt. Alles vergebens.

Tschechien hat eine einer der liberalsten Waffengesetzgebungen in Europa. Bei einer Bevölkerung von nur 10 Millionen Menschen gibt es im Land 800.000 legale Schusswaffen. Tschechien hat nun Verstöße gegen die Grundsätze der begrenzten Einzelzuständigkeit, der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und gegen das Diskriminierungsverbot beklagt. Der tschechische Innenminister Milan Chovanec drückte es so aus: "Eine so schwere Sanktionierung unbescholtener Waffenbesitzer ist nicht hinnehmbar, denn das Verbot legaler Waffen hat nichts mit dem Kampf gegen den Terrorismus zu tun." Unter anderem beklagten die Tschechen, dass die neuen Beschränkungen auf fehlerhaften Studien basieren und dass vor der Annahme der neuen Richtlinie keine Folgenabschätzung vorgenommen wurde.

Tschechien bekam bei dieser Klage Hilfe von Ungarn und Polen, während das EU-Parlament und der Rat von Frankreich und der EU-Kommission unterstützt wurden.

Die EU weiß, was gut für uns ist ...

Der Europäische Gerichtshof hat die tschechische Klage gegen die Richtlinie nun zurückgewiesen, die Kontrolle von Erwerb und Besitz von Schusswaffen verstärkt und die Ansicht vertreten, dass sinngemäß die Gesetzgebung der EU den zulässigen Ermessensspielraum nicht überschritten hat; die kritisierten Maßnahmen erschienen im Hinblick auf die Ziele − Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit für die Bürger der EU und Vereinfachung des Binnenmarktes von Schusswaffen für den zivilen Gebrauch − nicht offensichtlich unangemessen.

Die Große Kammer des EuGH.
Eine Sitzung des Gerichts, Große Kammer (Beispielbild).

Zur Folgenabschätzung hieß es ließ sich der EuGH der Grundaussage nach ein, dass die Nichtdurchführung einer Folgenabschätzung nicht als Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingestuft werden kann, wenn sich der Unionsgesetzgeber in einer besonderen Lage befindet, die es erforderlich macht, davon abzusehen.  Hört sich an wie: Passt euch an! Widerstand ist zwecklos, oder?

Das Urteil, mit dem die Klage aus Tschechien vom Europäischen Gerichtshof abgeschmettert wurde, ist keine Überraschung. Der Gerichtshof ist nämlich ein Rad in der gleichen Maschine: Die Institutionen der EU bestätigen sich gegenseitig. Die Folgen dagegen können einen schon aufregen.

Die EU verlangt, dass die Mitgliedsstaaten gefälligst zu gehorchen haben, egal welche Waffengesetzgebung − oder besser gesagt: welche Waffenverbote − sie erlässt. Denn die EU weiß, was gut für uns ist ...

Dieses Vorgehen   ist um so beunruhigender, als die EU derzeit mit weiteren unverhohlenen Anti-Waffen-Maßnahmen voranschreitet wie beispielsweise bei Munition und dem damit verbundenen  "Bleiverbot".  Und in den kommenden Monaten sind weitere Maßnahmen ins Auge gefasst. Daten, Studien oder einfach nur der gesunde Menschenverstand spielen dabei keine Rolle. Sie wollen uns einfach nur unsere legalen Waffen wegnehmen − überall, jederzeit und mit allen Mitteln.  

Um es laut und deutlich zu sagen: Es handelt sich bei der Zurückweisung der Klage Tschechiens um ein politisches Vorgehen, nicht um ein juristisches. Und nichts anderes haben wir erwartet.

Das Menetekel steht an der Wand: Dies ist der letzte Weckruf für die europäische Waffen-Community. Es geht um die Waffengesetzgebung und um drohende Verbote bei Bleimunition.

Das komplette Urteil kann auf den Seiten des EuGH abgerufen werden.


Endspurt der Petition zur Umsetzung des neuen Waffenrechts beim Deutschen Bundestag!

In Deutschland ist noch bis zum 12.12.2019 eine Petition für eine schonende Umsetzung der EU-Richtlinie beim Deutschen Bundestag anhängig, das Ziel von 50.000 Unterschriften ist noch nicht erreicht !

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