Geplante Verschärfung des Waffenrechts in 2023: Was neben einem Halbautomatenverbot noch auf der Agenda steht und wie Sie sich als Sportschütze, Jäger und Waffensammler jetzt noch wehren können.

++ "Waffenrechtsverschärfung 2023" ++ Zwietracht: VDB und alle anderen Verbände ++ Kommentar zur aktuellen Lage ++
Aktuell gibt es (noch) keine offizielle Vorlage und nichts worüber das Parlament beraten oder abstimmen könnte. Die FDP hat das Vorhaben des Innenministeriums aus gutem Grund blockiert und fordert zunächst eine Evaluierung und Durchsetzung der geltenden strengen Waffengesetzgebung. Doch nun sorgt ein Streit auf Verbandsebene für ziemlichen Wirbel:

Der DSB teilt die Verärgerung seiner Mitglieder sowie der vielen Schießsportinteressierten in Deutschland über die gegenwärtige Situation zum Thema Waffenrecht in seinem Newsletter vom 21.01.2023 und auf Social Media mit. Massenhaft versendete E-Mails oder Briefe, beispielsweise über den VDB-Briefgenerator, hält der DSB jedoch für völlig kontraproduktiv - zumal ohne abgestimmte, fundierte inhaltliche Positionierung. Abschließend heißt es im aktuellen Newsletter des Verbandes: "Der DSB steht für abgestimmte Sachargumente im Waffenrecht". Auch die anderen Verbände (BDS, DJV und das Forum Waffenrecht FWR) haben sich dieser Kritik angeschlossen, weil man (nach eigenen Angaben) zuvor bei einem Spitzengespräch mit allen beteiligten Verbänden in Kassel in einer gemeinsamen Presseerklärung (vom 12.01.2023) ein einstimmiges und abgestimmtes Vorgehen gegen eine geplante Waffenrechtsverschärfung zusammen mit dem VDB beschlossen hatte.

Und nun? Die deutsche Waffenlobby zeigt sich ein weiteres Mal uneins und zerstritten. Und nein, wir haben ebenfalls kein Patentrezept! Aber aktuell haben wir als Branchenvertreter und Medien wenig Verständnis dafür, dass diese Diskussion um Vorgehensweisen lautstark und in aller Öffentlichkeit geführt wird. Das ist der gemeinsamen Sache nicht dienlich.


Eines ist klar: Die legalen Waffenbesitzer werden einmal mehr alle unter Generalverdacht gestellt. Dabei hatte die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag noch ausdrücklich niedergelegt, dass man „die letzten Änderungen des WaffG evaluieren“ und "bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen‐ und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus[gestalten ,d. Red]" möchte. Wir haben damals hier darüber berichtet.  

Als Anlass für die geplanten Verschärfungen dienen der Innenministerin die medial hochgekochte Razzia gegen die Reichbürgerszene Anfang Dezember 2022 und die Silvesterkrawalle, bei denen Sicherheits- und Rettungskräfte unter anderem mit Böllern und Schreckschusswaffen attackiert wurden. Unseren Kommentar zu den ersten Verschärfungsforderungen des BMI von Anfang Dezember finden Sie unter diesem Link.

Hier die laut dem vorliegenden Referentenentwurf angedachten Waffenrechtsänderungen 2023 im groben Überblick: 

1. Zuverlässigkeit: Wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt wurde, gilt demnach 15 anstatt 10 Jahre war (§ 5 Abs. 1 WaffG) und wer Mitglied in einer verbotenen Vereinigung oder verbotenen Partei war 10 anstatt 5 Jahre (§ 5 Abs. 1) lang als nicht zuverlässig. In die Zuverlässigkeitsprüfung werden künftig auch diverse höherrangige Polizeidienststellen der Länder und des Bundes sowie das Zollkriminalamts einbezogen. 

2. Persönliche Eignung / MPU-Pflicht: Einbeziehung weiterer Behörden in die Prüfung, insbesondere auch Gesundheitsämter und zudem auch diverse höherrangige Polizeidienststellen der Länder und des Bundes sowie das Zollkriminalamts (§ 6 Abs. 1 Satz 3 WaffG). Sowie eine verpflichtende fachpsychologische Untersuchung (MPU) bei erstmaliger Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis auf Kosten des Antragstellers (§ 6 Abs. 3 Satz 1 WaffG). [Anmerkungen der Redaktion: hierzu zählt dann auch der für den Besitz von Schreckschusswaffen zwingend erforderliche Kleine Waffenschein (s.u.) und wenn sich im Rahmen dieser MPU bestimmte Anhaltspunkte (Stichworte: Aggression oder Alkohol) ergeben, können diese nicht nur zur Ablehnung des Antrages führen, sondern unter Umständen auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben.]

Wer künftig eine Schreckschusswaffe kaufen will, braucht bei erstmaliger Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine MPU und einen Kleinen Waffenschein.
Alle Besitzer einer nach dem 1.1.2000 erworbenen Schreckschusswaffe brauchen laut Planung des BMI künftig einen "Kleinen Waffenschein" und eine Sachkundeprüfung. Wer diese Erlaubnis beantragt und noch keine andere waffenrechtliche Erlaubnis hat, der muss vorher zur MPU.

3. Rückwirkende Meldepflicht, sowie eine Erlaubnis- und Sachkundeprüfung für alle  Schreckschusswaffen und Armbrüste: Der Erwerb einer Schreckschuss-Waffe oder einer Armbrust ist nur noch mit Kleinem Waffenschein möglich. Besitzer von Schreckschusswaffen, die nach dem 1. Januar 2000 erworben wurden, müssen diese anmelden und sie müssen für den weiteren Besitz auch einen Kleinen Waffenschein beantragen. Zudem müssen alle Inhaber eines Kleinen Waffenscheines, auch diejenigen, die bereits jetzt einen besitzen, eine durch eine  Prüfung zu erwerbende Sachkunde gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen. (§ 10 Abs. 4 Satz 4; Anlage 1, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2; Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3; § 58 Abs. 26 und 27 WaffG; § 1 Abs. 1 Nr. 4 AWaffV) 

4. Halbautomatenverbot: Der Entwurf spricht hier vom Verbot „kriegswaffenähnlicher“ halbautomatischer Feuerwaffen. Wer bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine solche Waffe erworben hat, „muss diese so verändern, dass sie nicht mehr ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorruft, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes zur Kontrolle von Kriegswaffen ist“, wenn er die Waffe weiter besitzen möchte. (§58  Absatz 24 WaffG)

5. Neue Kontrollen für jeden Schützen und Gastschützen vor Schießbeginn: Der Referentenentwurf sieht Einschränkungen für Gastschützen ohne eigene WBK auf Schießanlagen vor. Wer keine solche waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, muss einen amtlichen Nachweis vorlegen, dass er nicht mit einem Waffenverbot gemäß § 41 WaffG belegt ist. Für die jedes Mal vor Beginn des Schießens − für jede Waffe − durchzuführende Kontrolle sind die Schießstättenbetreiber respektive die Vereine verantwortlich. Ausnahme erlaubnisfreie Waffen, KK-Waffen und olympische Disziplinen. (§ 27 Abs. 2a WaffG)

6. Amnestieregelung: Besitzer von illegalen Waffen und/oder Munition werden nicht mit Sanktionen belegt, wenn sie diese Waffen oder Munition freiwillig abgeben. (§ 58 Abs. 28 WaffG)

7. Änderungen für Jäger: Im Entwurf wird die jagdliche Verwendung von Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten zugelassen. (§ 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG) [Diese Änderung geht einher mit einer ebenfalls im Entwurf angedachten Änderung des Bundesjagdgesetzes und gilt dann lediglich für die Bejagung von Schwarzwild und „gebietsfremder invasiver Arten“ von EU-weiter Bedeutung. Zudem sollen die Jäger dann wohl auch im Rahmen der Jagdscheinprüfung Kenntnisse in der „Handhabung und Aufbewahrung von … Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles sowie Nachtziel- und Nachtsichtgeräten …“ nachweisen müssen.]

Die betroffenen Verbände treten jetzt als „Breite Allianz“ gegen die Waffenrechtsverschärfung 2023 an:

Inzwischen haben sich die von den geplanten Änderungen des Waffengesetzes betroffenen Jagd- und Sport-Verbände ganz klar dagegen positioniert. Bei einem Spitzengespräch in Kassel haben sich die Vertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern Mitte der Woche einstimmig gegen Verschärfungen des Waffenrechts positioniert. An dem Gespräch hatten neben dem Deutschen Schützenbund (DSB), dem Forum Waffenrecht (FWR) und dem Deutschen Jagdverband (DJV) auch noch weitere Verbände teilgenommen.

Das HK SL8 (halbautomatische Zivilversion des G36 Version) eine Stilblüte, die die bis 2003 geltende Anscheinsregelung im Waffengesetz hervorbrachte.
Dass das Aussehen einer Schusswaffe in keinem Zusammenhang mit deren Gefahrenpotential steht, hatte der Gesetzgeber bereits 2003 erkannt und die Regelung, die das BMI jetzt wieder einführen will aus dem Gesetz gestrichen. Die damalige Regelung brachte seinerzeit utopisch anmutende Waffen wie das HK SL8, die "zivile" halbautomatische Variante des HK G36 der Bundeswehr, hervor.

In einer gemeinsamen Presserklärung lehnen diese Verbände klar die vom Aktionismus und von der Symbolpolitik seitens der Bundesinnenministerin Faeser geprägte Verschärfung des Waffengesetzes ab, da nichts von den geplanten Maßnahmen zu einer Verbesserung der inneren Sicherheit beiträgt.

Dabei hat sich die breite Allianz von Schützen, Jägern, Sammlern, Reservisten, Traditionsvereinen, Fachhändlern sowie handwerklichen und industriellen Herstellern aber auch klar dazu bekannt, dass Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen. Zudem betont die Allianz das dieses bereits mit den geltenden Waffengesetzen zu gewährleisten ist. 

„Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts nach 2020 würde legale Waffenbesitzer erneut pauschal vorverurteilen – ohne Gewinn an Sicherheit.“ Aus diesem Grund lehnt die Verbändeallianz besagen Aktionismus und diese Symbolpolitik lehnt die Verbändeallianz deshalb entschieden ab. Sie fordert die Bundesinnenministerin stattdessen auf, die Vorgaben des Koalitionsvertrages konsequent umzusetzen. Das heißt zunächst, eine Evaluation der jüngsten Waffenrechtsänderungen – die bislang wohl noch nicht einmal begonnen wurde – sowie die Entwaffnung von Terroristen und Extremisten und ein klares Bekenntnis zu legalen, rechtstreuen Waffenbesitzern.“ Im Koalitionsvertrag hieße es schließlich, man wolle „(…) bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus[gestalten.“ 

Stattdessen habe Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Alleingang Forderungen öffentlich gemacht, die nicht hinnehmbar sind und keinen Mehrwert für die öffentliche Sicherheit darstellen. Die Verbände-Allianz versichert, dass sie im gemeinsamen Interesse der 2,2 Millionen Mitglieder bereits aktiv an den aktuellen Entwicklungen im Bereich des Waffenrechts arbeitet. Sobald ein offizieller Gesetzesentwurf zur Kommentierung vorliegt, will sie sich mit abgestimmten Vorschlägen in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. 


Hier können Sie als legaler Waffenbesitzer selbst gegen die in 2023 geplante Verschärfung des Waffenrechts aktiv werden:

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) hat seinen Briefgenerator, der bereits beim letzten Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes vielfach genutzt wurde reaktiviert und aktualisiert. Damit können betroffene Waffenbesitzer (Jäger, Sportschützen und Sammler) sowie Unterstützer ganz einfach eigene Briefe mit aus Sicht des VDB fundierten Argumenten gegen eine Verschärfung des Waffenrechts in sehr kurzer Zeit erstellen, um sie an ihre Abgeordneten, aber auch an die Bundesinnenministerin Faeser, zu versenden (oder versenden zu lassen).

+++ Sie finden die Brief-Aktion des VDB gegen die Verschärfung des Waffenrechts unter  www.briefgenerator.de! +++

Update: Die Aktion wurde zum 01.02.2023 erfolgreich beendet. Es wurden insgesamt 124.143 Briefe verschickt - das teilte der VDB am 03.02.2023 in seinem wöchentlichen Newsletter mit.


Kommentar von all4shooters.com zur politischen Lage rund um die geplante Verschärfung des Waffenrechts

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) scheint die Reichsbürger Razzia und die Ausschreitungen in Berlin an Silvester dazu zu nutzen, eine politische Agenda von 2012 mit weiteren Waffenverboten wieder auf den Tisch zu bringen. Für alle, die es vergessen haben: das ist 2012 in Deutschland gescheitert und 2016 auf EU-Ebene. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde zum Waffenrecht eine "Evaluation mit den Verbänden" versprochen und kein Alleingang. Das sind die Fakten.

Deshalb spitzt sich nun der Streit zwischen der FDP und der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) weiter zu. Finanzminister und FDP-Parteichef Christian Lindner hat das Vorhaben auf Eis legen lassen, berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. 

Mit dieser Reaktion seines Ministeriums kann ein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium vorerst nicht in die Ressortabstimmung gehen. Wie aus dem Finanzministerium zu durchgesichert ist, forderte man das Innenministerium mit allem Nachdruck auf, die bestehenden und völlig ausreichenden Regelungen des aktuellen Waffenrechts zu überprüfen. Erst dann könne man angemessen beurteilen, ob schärfere Gesetze nötig seien oder die Umsetzung/Einhaltung geltender Gesetze sichergestellt oder verbessert werden müsse. Die FDP stört sich offenbar auch daran, dass sich Faesers Vorstoß nur auf legale Waffen beziehe. Es müsse vor allem auch der Umgang mit illegalen Waffen überprüft werden, heißt es aus FDP-Kreisen. 

Während sich die FDP aktuell eindeutig gegen das geplante Vorhaben der Waffenrechtsverschärfung stellt, bekam die Innenministerin Unterstützung von den GRÜNEN. Der Handlungsbedarf sei erheblich, sagte der GRÜNEN-Innenpolitiker Marcel Emmerich dem "Spiegel".

Dass es dabei wohl eher darum geht, eine politische Agenda zu verfolgen und Sportschützen sowie Jäger weiter mit Verboten zu gängeln und unter Generalverdacht zu stellen, liegt jedoch nahe. Anstatt dessen sollte es im Sinne einer Verbesserung der Inneren Sicherheit darum gehen, diejenigen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, von Waffen fernzuhalten. Von legalen und von illegalen Waffen, so wie die FDP das fordert. Das alles ist grundsätzlich die Aufgabe des Innenministeriums, das gerade versucht, von den eigenen Versäumnissen abzulenken. Bleibt zu hoffen, dass die FDP ihrer Linie treu bleibt, unsere Verbände und ihre Mitglieder weiterhin geschlossen und mit starken Argumenten reagieren, um diesen unangemessenen Vorstoß von SPD und GRÜNEN zu verhindern und dazu beizutragen, dass die aktuell gültigen Gesetze konsequenter umgesetzt werden, damit sich die eingangs erwähnten Vorfälle nicht wiederholen.

(Ein Kommentar von Jürgen Flach) 


Wir von all4shooters.com bleiben natürlich für Sie am Ball und werden Sie an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Hier finden Sie noch den entsprechenden Link zur parallel laufenden Petition des VDB:

Petition gegen Nancy Faesers Pläne zur Verschärfung des Waffenrechts in 2023


+++ Update 25.01.2023: Der VDB informiert die FDP über den aktuellen Zwischenstand der Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts +++

Zum o.g. Datum konnten VDB  Vizepräsident Michael Blendinger und der Interessenvertreter Peter Braß bereits über 65.000 Unterschriften der noch 10 Wochen laufenden Petition gegen die geplante Verschärfung des Waffenrechts an die FDP-Spitze im Bundestag übergeben. Dabei wurde von den Liberalen nochmals signalisiert: Eine neue Diskussion um das Waffenrecht soll es erst geben, wenn die bestehenden Regelungen vom Bundesinnenministerium evaluiert werden. Legale Schusswaffen seien nicht das Problem, erklärte die FDP-Spitze. Laut FDP-Fraktionsvorsitzemden Christian Dürr ist das bestehende Waffenrecht in Deutschland streng genug.