Basis dieser speziellen News ist eine Pressemeldung des BDS (Bund Deutscher Sportschützen). Auch andere Verbände wie der VDB (Verband der deutschen Büchsenmacher) haben entsprechende Mitteilungen herausgegeben. Wir fassen für Sie die Lage zusammen.
+++ Doch bevor wir in die Details gehen, stellen wir Ihnen hier noch den brandneuen Online Briefgenerator des VDB vor. Unter diesem Link können Sie der Politik sehr komfortabel und zeitsparend mitteilen, dass Sie erheblichen Optimierungsbedarf bei dem aktuellen Gesetzentwurf zum deutschen Waffenrecht sehen.
Das Wort hat nun Fritz Gepperth, der Präsident der DBS: "Die Waffenbehörden "sollen" (derzeit "können") die Berechtigung zum weiteren Besitz der als Sportschütze erworbenen Waffen "in regelmäßigen Abständen" (neu aufgenommen) prüfen. Um die als Sportschütze erworbenen Waffen behalten zu dürfen, muss man in Rahmen einer solchen Überprüfung nachweisen, dass man in den zwölf Monaten vor der Überprüfung mit jeder Waffe – es sind wirklich alle gemeint – den Schießsport regelmäßig betrieben hat!
Nach einer Besprechung am 18. Oktober 2019 mit den Vertretern des Bundesinnenministeriums, in der es zu definitiven Klarstellungen über die Auslegung des vorliegenden Regierungsentwurfs zum Waffengesetz kam, zitieren wir hier den BDS-Präsidenten Friedrich Gepperth. Er fasst die bevorstehenden, drastischen Folgen in deutlich klaren Worten zusammen. Hierbei geht er nur auf die wesentlichen "Highlights" ein:
Sportschützen und der "regelmäßige" Trainingsnachweis
Das Wort regelmäßig ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, im Bereich des Waffenrechts aber eindeutig festgelegt: er bedeutet 18-mal im Jahr oder jeden Monat einmal. Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils nur immer für jede einzelne Waffe.
Für die erste Waffe also nach zehn Jahren und wenn er beispielsweise eine weitere Waffe nach neun Jahren gekauft hat, reicht eine Bescheinigung der Mitgliedschaft für das Weiterbestehen des Bedürfnisses an diese Waffe erst nach weiteren zehn Jahren – also erst 19 Jahre, nachdem die erste dieser beiden Waffen erworben wurde, kann die dauernde Aufzeichnung der schießsportlichen Aktivitäten aufhören. Gegenwärtig sind das drei Jahre, nach dem Erwerb der ersten Waffe.
Verbot großer Magazine und deren Gehäuse
Alle Magazine für Langwaffen mit mehr als zehn und für Kurzwaffen mit mehr als 20 Patronen Kapazität, die vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden, können angemeldet werden. Aber nicht angemeldete Magazine dieser Art werden zu "verbotenen Gegenständen".
Wer eine Pistole besitzt und eine Langwaffe im gleichen Kaliber erwirbt, bei der sich das Pistolenmagazin verwenden lässt, muss das Kurzwaffenmagazin vernichten und darf nur noch solche Magazine mit einer Kapazität von 10 Patronen besitzen – sonst macht er sich strafbar.
Umgekehrt darf natürlich auch niemand, der eine Langwaffe hat, eine entsprechende Kurzwaffe mit einem Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen erwerben, wenn dieses Magazin in die vorhandene Langwaffe passt. Blockierte Magazine sind in diesem Fall wie auch in allen anderen Fällen nicht zulässig, weil nicht nur große Magazine an sich, sondern bereits Magazinkörper für derartige großen Magazinen verboten sind.
Die Willkür rund um Magazinkapazitäten!
Obwohl die EU Richtlinie – sogar präzise auf die deutschen Anforderungen abgestimmt – Ausnahmen für Erwerb und Verwendung von großen Magazinen für Wettkampf- und Leistungsschützen in internationalen Verbänden vorsieht, wird dies auf Anweisung des Ministers im BMI-Entwurf ignoriert.
Wer eine halbautomatische Flinte mit einem Röhrenmagazin besitzt, muss prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin im kleinsten "bestimmungsgemäßen" Kaliber aufnimmt. Derzeit gibt es Patronen im Kaliber 12/60. Allerdings sind nun auch viel kürzere Patronen im Kaliber 12/44 erhältlich. Auch wenn man keine einzige dieser kurzen Patronen je hatte, kommt es nun auf diese an und nicht auf die Patronen, die etwa in der WBK bei dieser Waffe stehen. Deshalb sollte jeder Waffenbesitzer prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin seiner Waffe aufnimmt. Welcher Patronentyp zugrunde zu legen ist, ist unklar. Sollte das Magazinrohr mehr als 10 Patronen aufnehmen ist zu klären, was geschehen soll.
In jedem Fall ist die Vernichtung der Waffe durch einen Berechtigten möglich. Auch sollte der Austausch des Magazinrohres zulässig sein. Jedoch ist dies derzeit noch nicht geregelt. Ob und gegebenenfalls welche Blockierung ausreicht, ist unbekannt.
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Restriktionen können und werden vermutlich noch folgen."
Der BDS sagt: Das sind die Konsequenzen des neuen deutschen Waffenrechts
Alles Obenstehende in der deutschen Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie ist vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter der Führung von Minister Horst Seehofer (CSU) und dem für das Waffenrecht zuständigen Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) zu verantworten. Der Gesetzesentwurf liegt nun nach der ersten Lesung im Bundestag im Ausschuss für Inneres und Heimat unter dem Vorsitz von Frau Andrea Lindholz (CSU) zur weiteren Bearbeitung.
Es muss betont werden: Die einzelnen Abgeordneten können leider für diesen restriktiven Entwurf nichts! Aber er ist in seinen Anforderungen an Sportschützen für den weiteren Besitz ihrer als Sportschütze erworbenen Waffen weit über die Forderungen der EU hinausgehend und wird in dieser Umsetzung zu massiven Konsequenzen führen.
Der aktuelle Waffengesetzentwurf wird bei entsprechendem Inkrafttreten folgendes Szenario befeuern:
- Der Gebrauchtwaffenmarkt wird zusammenbrechen
- Viele Waffenfachgeschäfte und Büchsenmacher werden wirtschaftlich nicht überleben
- Vermutlich werden die Waffenrechtsbehörden völlig überlastet
- Die Schießsportverbänden werden sehr sehr viele Mitglieder verlieren
- Zusätzlich werden diese Verbände und ihre Vereine mit all den zusätzlichen Bescheinigungen völlig überfordert
Was Sie nun nach Meinung des BDS gegen den restriktiven deutschen Waffengesetzentwurf noch tun können?
Als mündige Bürger sollten wir den politischen Verantwortlichen nun klar machen, was dieser Entwurf für uns Sportschützen und Jäger bedeutet. Schreiben Sie dazu bitte Ihre Meinung und die Folgen, die Sie betreffen würden, an den jeweiligen Vertreter des Bundesministeriums des Innern sowie die zuständigen Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag! Das gilt übrigens auch für die Vertreter von Handel und Industrie.
Die Kontakte der zuständigen Politiker lauten:
Bundesminister
Horst Seehofer
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Ministerpräsident
Dr. Markus Söder
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
80807 München
Staatsminister
Joachim Herrmann
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München
Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag, erreichbar jeweils mit dem Namen und dem Zusatz "MdB" unter
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vorsitzende: Andrea Lindholz (CDU)
Stellv. Vorsitzender: Jochen Haug (AfD)
CDU/CSU: Armin Schuster (Obmann), Philipp Amthor, Christoph Bernstiel, Michael Brand, Marc Henrichmann, Hans-Jürgen Irmer, Michael Kuffer, Mathias Middelberg, Axel Müller, Petra Nicolaisen, Josef Oster, Detlef Seif, Alexander Throm, Christoph de Vries, Marian Wendt
SPD: Burkhard Lischka (Obmann), Lars Castellucci, Saskia Esken, Uli Grötsch, Sebastian Hartmann, Gabriela Heinrich, Elisabeth Kaiser, Helge Lindh, Susanne Mittag, Mahmut Özdemir
AfD: Gottfried Curio (Obmann), Bernd Baumann, Lars Herrmann, Martin Hess, Christian Wirth
FDP: Manuel Höferlin, Konstantin Kuhle, Jimmy Schulz, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg
Linksfraktion: André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Martina Renner
Bündnis 90/Die Grünen: Luise Amtsberg, Monika Lazar, Konstantin von Notz, Filiz Polat
Fraktionslos: Frauke Petry
Wir halten Sie hier auf all4shooters.com über die weiteren Entwicklungen bezüglich des Waffengesetzentwurfs auf dem Laufenden!
Bundesrat stimmt für restriktiveres deutsches Waffengesetz
Das steht im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6. Juni 2019.
Neue Pläne und Bundesratsinitiative für Gesetzesverschärfungen rund ums Messer.