Waffenrecht: Das steht im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6. Juni 2019

In seiner 55. Sitzung hat die Bundesregierung am 06. Juni 2019 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen. all4shooters liegt der Entwurf mit Stand vom 22.05.2019 vor und wir haben für Sie hinein geschaut und fassen wie folgt zusammen:

Magazinkapazitäten: Stichtag 13. Juni 2017 bleibt

Auch im aktuellen Entwurf der Bundesregierung bleibt es bei dem Stichtag 13. Juni 2017, um unter die Altbesitzregelung für Magazine zu fallen, die für Kurzwaffen mehr als 20 Schuss und für Langwaffen mehr als 10 Schuss aufnehmen können. Ebenso gilt die Regelung für Waffen mit festem Magazin, die mehr als diese Schusszahl aufnehmen können. Wie der entsprechende Nachweis erfolgen soll, behandelt der aktuelle Gesetzesentwurf dabei nach wie vor nicht.

Vorderlader, Salut- und Dekowaffen - könnte unverändert bleiben

Der Begriff "Vorderlader" findet sich in dem 144-Seiten umfassenden Dokument gar nicht mehr. Hier besteht also die Hoffnung, dass alles beim Alten bleiben könnte. An der Erlaubnispflicht für Salutwaffen wird hingegen festgehalten. Unbrauchbar gemachte Dekowaffen sollen nach wie vor einer Melde- bzw. Erlaubnispflicht unterliegen.

Erleichterungen für Jäger bei Schalldämpfern und Nachtsicht

Im Kabinettsentwurf des neuen Waffengesetzes vom Juni 2019 finden sich zweierlei Erleichterungen für Jäger: Einerseits die bereits im vorherigen Entwurf enthaltene Erleichterung was Schalldämpfer betrifft. Diese sollen laut Entwurf für Jäger zukünftig erlaubnisfrei sein. Eine Neuerung dieser Version ist nun, dass auch ein Ausnahmetatbestand für Jäger bezüglich Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen eingeführt wird. Im Entwurf heißt es dazu: "Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt."

Die Bezugnahme auf Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 lässt hier vermuten, dass nicht nur Vor- und Aufsätze gemeint sein könnten, sondern ebenso stand-alone-Geräte. Absolute Klarheit besteht jedoch nicht.

Wann der Entwurf im Bundestag behandelt wird, ist all4shooters.com noch nicht bekannt. Auch auf Nachfrage gab es dazu keine weiteren Informationen. Wir werden den Gesetzgebungsprozess weiter begleiten und auch den aktuellen Entwurf noch in der Tiefe analysieren.

Unser Service für Sie: Den aktuellen Entwurf zum deutschen Waffengesetz vom 6. Juni 2019 können Sie hier bei all4shooters.com downloaden.