Übersicht Schreckschusswaffen: Gaswaffen in der Praxis und Kleiner Waffenschein

Eine konkrete weibliche Frage aus dem Freundeskreis: "Soll ich mir eine Schreckschusswaffe und einen Kleinen Waffenschein besorgen? Ich fühle mich unsicher." Die Gegenfrage: "Kannst Du damit umgehen und bist bereit, im Falle eines Falles die Waffe auch einzusetzen?" Die Antwort: "Nein!" So hat sich die Fragestellerin ihre eigene Frage selbst beantwortet. Weiterhin kann man sich mitunter auch selbst in Gefahr bringen. Deshalb muss man die Entscheidung für oder gegen das Tragen einer Schreckschusswaffe gut abwägen und für sich selbst entscheiden, dieser Artikel soll Ihnen dabei behilflich sein.

Beschreibung: Das ist mit Gas- und Schreckschusswaffen gemeint

Neben der Bezeichnung Schreckschusswaffe gibt es noch den Namen "Gaspistole" oder andere Begrifflichkeiten, die im normalen Fall aber alle die gleiche Gerätschaft meinen. Darunter versteht man landläufig "scharfen" Waffen ähnelnde Pistolen oder Revolver, die aber durch ihre Bauart nicht in der Lage sind, Projektile zu verschießen. Vielmehr sind sie so konstruiert, dass sie lediglich Reizgas- und/oder Kartuschenmunition verschießen können. Aber auch Signalmunition kann mitunter damit verschossen werden – etwa mit Hilfe eines Abschussbechers bei manchen erhältlichen Modellen.

Schreckschusspistole auf Waffentasche mit Kartuschenmunition und Magazin.
Eine türkische Zoraki-Pistole mit Munition und langem Magazin. Das Angebot an Zubehör wie Taschen oder ähnlichem präsentiert sich äußerst umfangreich.
Zwei Schreckschusswaffen im Koffer.
Pistole und Revoler in der Knall-Version. Links unten ist der Abschussbecher zu erkennen, mit dem sich Signalmunition verschießen lässt. Beide Waffen unterliegen aber dem deutschen Waffengesetz mit entsprechenden Regelungen.

Welche Munition gibt es sonst für Schreckschusswaffen?

Mündung eines Schreckschussrevolvers, Laufsperre nach PTB-Vorschrift deutlich sichtbar.
Um erkennen ist die Sperre im Lauf, die verhindert, das Projektilmunition verschossen werden kann. Das würde zur Zerstörung des Revolvers führen.

Bei der Reizgasmunition schießt das Gas aus dem Lauf und soll den Angreifer auf diese Weise stoppen beziehungsweise kampfunfähig machen. Vom Prinzip her arbeiten diese Versionen also wie die bekannten "Pfeffersprays". Die Waffen mit Knallmunition arbeiten nach dem Schockprinzip und mit einer entsprechenden Lautstärke, um den Aggressor kurzzeitig in Konfusion zu versetzen. Lebensgefahr kann mitunter aber dennoch entstehen: Feuert man eine Schreckschusswaffe in nächster Körpernähe ab, so können erhebliche Verletzungen entstehen. Zwar werden keine Projektile verschossen, trotzdem entsteht eine Druckwirkung, die, wie im Internet zu bewundern, eine Melone zum Bersten bringt. Deswegen lautet das Motto auch hier: Safety first! Aus diesem Grunde gibt es in der Bundesrepublik auch entsprechende Regeln und Vorschriften zu diesem Thema, die hier kurz angerissen seien.

Die rechtliche Situation: Kleiner Waffenschein & Co

Schreckschussversion des Korth Sky Marshal im Koffer. Darauf Kleiner Waffenschein.
Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen, sofern sie ein PTB-Zulassungszeichen tragen. Dabei bietet der Markt eine breite Spanne, wie eben auch die abgebildete Korth-Knall-Version des Sky Marshals, der aber auch mit über 900 Euro zu Buche schlägt. Dementsprechend zeigt sich aber auch die Verarbeitung der Waffe, die auf Qualität und Langlebigkeit ausgerichtet ist. Wer nicht so viel ausgeben möchte, der kann aus günstigeren Varianten auswählen.

In Deutschland gelten für diese Waffen besondere Regeln. Legale Schreckschusswaffen müssen das Prüfsiegel der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt (PTB) und das Kaliber tragen. Fehlen diese Angaben, behandelt man diese Waffen, etwa im Urlaub gekauft, wie scharfe Varianten. Den Erwerb, den Besitz und den Transport (ungeladen, in einem verschlossenen Behältnis, getrennt von der Munition) gestattet der Gesetzgeber mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Aber auch, wenn die Waffen legal sind, unterliegen sie dem deutschen Waffengesetz, womit das Schießen immer genehmigungspflichtig ist, abgesehen von der Notwehr. Dennoch bestehen Ausnahmen. Dazu Paragraf 12 Abschnitt 4 des Waffengesetzes:

"(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen,

3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, b) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,

4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,

5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist."

Schreckschusspistolen und Waffengesetz in der Praxis

Schreckschusspistole aus einem Gürtelholster gezogen.
Will man, wie auf dem Bild zu sehen, eine Schreckschusswaffe mit sich in der Öffentlichkeit führen, bedarf es des Kleinen Waffenscheins, der seit 2003 Vorschrift ist.

Soweit der deutsche Gesetzestext. Aber was muss man unternehmen, wenn man die Waffe mit sich führen will? Dazu zwei Worte: Kleiner Waffenschein: Seit dem 1. April 2003 verlangt der Gesetzgeber in Deutschland für das Führen einer Schreckschusswaffe den sogenannten Kleinen Waffenschein, der auf der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Die Beantragung entspricht dabei fast analog der normalen Antragstellung für eine Waffenbesitzkarte (WBK). Der Unterschied liegt darin, dass der Antragsteller etwa keinen Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung vorlegen muss. Ansonsten gilt für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins Folgendes: Es dürfen keine Vorstrafen vorliegen (höchstens eine Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen). Die sichere Aufbewahrung der Waffe muss gewährleistet sein. Das Mindestalter muss 18 Jahre betragen, die körperliche und geistige Eignung muss vorhanden sein und es darf keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit bestehen. Erfüllt der Antragsteller alle Kriterien, sind alle Angaben überprüft, sollte nach einigen Wochen der Bescheid nach Hause kommen, dass man seinen Schein auf der zuständigen Behörde abholen kann. Die Kosten für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins können je nach Landkreis unterschiedlich ausfallen. Stolperfallen: Aber auch hier gibt es wie so oft Stolperfallen, die einen in die Bredouille bringen können. Der Waffen-Führende bewegt sich mit der Schreckschusswaffe auf dem Boden des deutschen Waffengesetzes. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind sie auch mit einem Kleinen Waffenschein tabu – kein Kino, keine Kirmes oder sonst etwas in dieser Richtung.

Walther PPQ auf Waffentaschen und Holster.
Pistolentaschen für die Schreckschusswaffen gibt es in unterschiedlicher Größe oder auch als Gürtelholster für den schnellen Zugriff. So lassen sich PTB-Pistolen, wie diese Walther PPQ, effektiv und sicher verstauen.

Eine ganz böse Falle existiert noch mit den Waffenverbotszonen, etwa auf dem Kiez in Hamburg. Dort ist zu keiner Zeit das Tragen einer Waffe erlaubt. Nimmt man etwa nur eine Abkürzung durch diese Zone und wird mit einer Schreckschusswaffe erwischt, droht eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Oder auch, wenn die PTB-Waffe im Handschuhfach des eigenen Autos liegt, braucht der Besitzer dafür einen Kleinen Waffenschein – denn Schreckschusswaffen gehören zwar nicht zu den Schusswaffen, wohl aber zu den gleichgestellten Gegenständen (da kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird, sondern nur heiße Gase). Unwissenheit schützt in diesem Fall eben nicht vor einer entsprechenden Strafe, da der Besitzer dazu aufgerufen ist, sich über die rechtliche Situation genauestens zu informieren. Erfolgt dies vorab, kann man sich mitunter eine Menge Ärger und Kosten ersparen. Und das sollte das bisschen Lesen wohl wert sein.

Schreckschusswaffe kaufen: Macht das für mich Sinn?

Verzierte Schreckschusspistole mit Magazin außerhalb der Waffe.
Schön verziert geht es auch, wie diese Zoraki von Buchner aus Dachau beweist.

Nach der trockenen Theorie bleibt aber noch eine entscheidende Frage offen: Soll ich mir eine solche Waffe anschaffen? Darauf gibt es leider keine pauschale Antwort. Wie eingangs erwähnt, muss man sich über zwei Dinge im Klaren sein: Kann ich mit einer solchen Waffe umgehen und bin ich bereit, diese auch in der entsprechenden Situation einzusetzen? Deswegen hier nur der Versuch einer Beantwortung dieses Fragen-Duos. Den Umgang mit einer Waffe kann man erlernen. Sei es im Schützenverein, durch Unterweisung durch Freunde, die über das entsprechende Wissen und die dazugehörigen Erlaubnisse verfügen, oder eben auf andere Weise. Doch dieser Umgang muss wieder und wieder trainiert werden. Der Mensch verlernt eben auch Dinge, wenn er sie nicht regelmäßig übt. Hier ist es nicht wie beim berühmten Fahrradfahren, das man nicht verlernen kann, wie das Sprichwort so schön sagt. Nahtlos vom Umgang mit der Waffe geht es da schon zur nächsten Frage über. Trägt man eine solche Waffe bei sich, muss man konsequent genug sein, sie in einer entsprechenden Notlage auch zu ziehen und einzusetzen.

Gaspistole Walther PPQ mit Ladehilfe, Abschussbecher und Schalldämpfer.
Ladehilfe, Schalldämpfer oder Abschussbecher gehören zur Ausstattung dieser PPQ in der PTB-Ausführung.

Eskaliert eine Situation derart, dass nichts anderes mehr übrigbleibt, als zur Waffe zu greifen, kann sich alles zuspitzen. Deswegen: Konsequent sein! Vermitteln Sie dem Gegenüber, dass Sie es ernst meinen und auch von der Waffe Gebrauch machen werden. Dabei ist auch die Körpersprache wichtig. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Sie mit der Pistole oder dem Revolver nicht umgehen können. Ansonsten kann es schnell passieren, dass sich die eigenen Waffen gegen die eigene Person richtet. Schlimmer aber noch der Fall, wenn der Angegriffene eine Schreckschusswaffe zieht, das Gegenüber aber eine Echte. So eskaliert unter Umständen die Situation noch mehr. Deswegen – noch einmal – Anschaffung, Umgang und Anwendung einer Schreckschusswaffe sollten nicht aus einer Laune heraus getroffen werden. Es gilt zu überlegen, was man für die eigene Sicherheit braucht und zu unternehmen bereit ist. Denn nichts kann schädlicher sein als falsche Sicherheit. Wer aber etwa den Gang zu den Behörden scheut, um sich den Kleinen Waffenschein zu holen, dem stehen zum eine ganze Reihe von anderen Gerätschaften zur Verfügung, die sich ebenfalls exzellent zur Selbstverteidigung eignen. Wer also, aus beruflichen oder privaten Gründen, ein "Schießeisen" unter der Achsel oder an der Hüfte braucht, dem sei dieses Recht im Rahmen der Gesetze auch gestattet. Dennoch muss der absolut ernsthafte Umgang damit eingefordert werden, mit allen Konsequenzen, wenn jemand eben nicht die nötige Reife an den Tag legt. "Rambos" braucht niemand – auch nicht mit Schreckschusswaffen.


Wer sich gegen den Einsatz einer Schreckschusswaffen entscheidet, für den eignet sich unter Umständen ein Pfefferspray. Hier hat all4shooters bereits umfangreiche Tests durchgeführt. Auch haben wir große Modelle mit viel Fassungsvermögen getestet. Außerdem zeigten wir bereits weitere Möglichkeiten im Fall eines Übergriffs auf.

Entscheidet man sich dafür, eine Waffe bei sich zu tragen, sind fundierte Kenntnisse im Waffengesetz (WaffG) unverzichtbar. all4shooters.com fasst wichtige Regelungen (etwa zur Waffenbesitzkarte für "scharfe" Waffen) zusammen und hält Sie auf dem neusten Stand.