"Next Guneration": Die 20 Forderungen des VDB für ein neues Waffenrecht sind sehr berechtigt, aber auch gewollt provozierend – was folgt jetzt?

VDB: "Ein neues, komprimiertes Waffenrecht ohne ständige Querverweise, ellenlange Anlagen und juristische Fallstricke muss her. In einfacher Sprache. Verständlich für jedermann."

So viel Aufmerksamkeit wie in den letzten zwei Monaten waren für den VDB schon ungewöhnlich. Die bislang zwar in der Unterstützung ihrer aktuell etwa 1.690 Mitgliedsfirmen und auch in der politischen Lobby-Arbeit für die Verbandsziele sehr aktiven VDB-Funktionäre hatten am 29. September 2023  die "Next Guneration" ins Leben gerufen und die "Operation Reset" gestartet

Schon in den letzten Jahren hatte der VDB, der auch ideeller und fachlicher Mitträger der IWA OutdoorClassics ist, sowohl als Mitglied im Forum Waffenrecht wie auch eigenständig und beharrlich Kritik am bestehenden deutschen Waffenrecht geäußert. Es behindere die VDB-Mitglieder in ihrer Berufsausübung, ohne den eigentlichen Zweck, nämlich die Verhinderungen von Straftaten mit Schusswaffen und die Verringerung der Kriminalitätsrate zu erreichen. Und natürlich sind auch die Kunden der VDB-Mitgliedsbetriebe durch zahlreiche, nicht nur aus VDB-Sicht unsinnige Einschränkungen betroffen, sei es durch besonders strenge bürokratische Hürden oder in anderen EU-Ländern unübliche, aber hierzulande praktizierte Sonderregelungen. Also bezog der VDB mit der Einführung der Fördermitgliedschaft auch die Endverbraucher in seine proaktive Arbeit für ein besseres und klareres Waffenrecht mit ein.

Der VDB hat in seiner "Next Guneration" Kampagne 20 Forderungen präsentiert – wie entsteht daraus ein besseres Waffengesetz?

VDB: "Waffenrechtliche Regelungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren oder sogar von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt werden, bringen aber im Gegenteil Unsicherheit und Ungerechtigkeit mit sich."
VDB: "Die Anzahl der Waffen, die ein Sportschütze in einem festgelegten Zeitraum erwerben darf, ist begrenzt. Dieses sogenannte Erwerbsstreckungsgebot ist weder sinnvoll noch zweckmäßig. Darüber hinaus werden Sportschützen durch diese Regelung in der Ausübung ihres Sports behindert"
VDB: "Wir fordern, die Mengenbegrenzungen vollständig aus dem Waffengesetz zu streichen. Jagd- und Sportschützen werden durch die gesetzlich verankerten Mengenbegrenzungen in der individuellen Ausgestaltung ihrer jagdlichen Tätigkeit bzw. ihres Sports unverhältnismäßig bevormundet."
VDB: "Bis 2015 differenzierte die Statistik zur Waffenkriminalität zwischen Straftaten mit legalen und solchen mit illegalen Waffen. Seither gibt es keine belastbaren Zahlen mehr und also auch keine vernünftige Grundlage für Gesetzesanpassungen. Es muss wieder eine klare Differenzierung nach Tatmitteln geben!"

Das Problem dabei: Vielen vom Waffengesetz Betroffenen (sofern sie nicht Sportschützen, Jäger, Waffensammler oder beruflich mit Waffen befasst sind) war dies noch gar nicht klar, dass auch sie ungewollt und unwissend in die Fangstricke des Waffengesetzes geraten können. Selbst Juristen tun sich seit Jahrzehnten schwer damit, die einzelnen Zusammenhänge zwischen Waffengesetz, Waffen-Verordnung und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu durchschauen. Zusammen mit vielen meist unterschiedlichen Auslegungen vor Gericht ist das Chaos perfekt. Denn weder der Messer- oder Schreckschusswaffen-Fan noch die Hausfrau, die sich ein neues Küchenmesser zulegt, die Airsoft-Spieler wie die begeisterten Luftgewehr-Schützen im heimischen Garten bekommen normalerweise die wichtigen Infos zu möglichen Fallstricken. Denn sie gehören in der Regel keinem der Schützen- oder Interessenverbände, die Änderungen im Waffenrecht aktiv in ihren Reihen kommunizieren an (und scheinen teilweise als Nicht-Besitzer von Waffenerwerbserlaubnissen auch nicht als Mitglieder erwünscht zu sein, hat man oft den Eindruck). 

Durch die Fördermitgliedschaft sollen also viele tausend Betroffene eine neue, bisher nicht vorhandene Interessenvertretung über den VDB erhalten. Was wiederum, durchaus legitim, die Kundenbindung erhöht. Denn als Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler hat der VDB verständlicherweise auch ein Interesse daran, dass weiter Waffen, Munition und Zubehör gekauft werden, denn davon hängt ja die jeweilige Existenz ab (Dieses Interesse sollten allerdings die einzelnen Interessen-, Sport und Jagdverbände ebenfalls haben, nur liest oder hört man davon nur selten etwas).

VDB: "Von diesen Magazinen, die ohnehin jahrelang frei verkäuflich waren, geht aus polizeifachlicher Sicht keine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Das Umgangsverbot führt daher zu keinem Sicherheitsgewinn und schafft lediglich neue Probleme, etwa durch Dual-Use-Magazine."
VDB: "Mit Airsoftwaffen und Paintballmarkierern wird auf zugelassenen Spielfeldern verletzungsfrei gespielt. Es besteht keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Darum: Airsoft- und Paintballmarkierer raus aus dem Waffengesetz!"

Die nach modernen Marketingkriterien konzipierte "Next Guneration"-Kampagne hat am 5. Dezember 2023 die 20. und bislang letzte Einzelforderung für ein neues Waffenrecht veröffentlicht. Auf ausführlichen Einzel-Websites wird jede Forderung durch weitere Info-Materialien ergänzt, es gibt kompakte Kurzfassungen zum Ausdrucken und Weiter-Verteilen (die sogenannten "One-Pager"), dazu Hintergründe und Videos, um den Sachverhalt deutlich zu machen.

Es gab außer über die Next-Guneration-Website noch Informationen auf Facebook, X (früher Twitter), Instagram und YouTube, dazu beherrschte das Schlagwort "Operation Reset" auch viele Diskussionen in den größeren Waffenforen. Zeit also für eine Zwischenbilanz: Was ist seit dem 29. September 2023 passiert, wie reagieren die anderen Verbände, wie die Tages- und Fachpresse und wie die "Zielgruppe"? Letztere wäre etwa die Politik, konkret die Innenpolitik, denn Bundesinnenministerin Nancy Faeser wollte eigentlich bis zum Jahresende die nächste Verschärfung des Waffengesetzes anstoßen. Und was sagen die Waffenbesitzer - also Jäger und Sportschützen zu der VDB-Aktion?

Der VDB kämpft für seine Kunden, die Endverbraucher, wie auch für seine Waffenfachhändler – und die um deren Existenzgrundlage

VDB: "Eine allgemeine Verbringungserlaubnis in den Geltungsbereich stellt kein Sicherheitsrisiko dar. Im Gegenteil könnte die Sicherheit durch die Entlastung der Waffenbehörden erhöht werden, denn Einzelerlaubnisse binden unnötig Ressourcen."
VDB: "Büchsenmacher und Waffenfachhändler mit einer Waffenherstellungserlaubnis bzw. einer Waffenhandelserlaubnis sind staatlich geprüft und behördlich überwacht und somit persönlich geeignet und zuverlässig. Sie haben ein existenzielles Interesse daran, sich gesetzeskonform zu verhalten."

„Next Guneration – Operation:Reset“ – für jede einzelne der 20 Forderungen hat der VDB zustimmende Reaktionen bekommen. Allein die Firmierung und das Logo der Kampagne wurden von manchen kritisiert, so meldet der VDB auf eine Anfrage der Redaktion all4shooters.com. Einige E-Mails hatten diesen Tenor: „Danke VDB, dass Ihr was tut. Das aktuelle Waffenrecht ist unerträglich. Aber mit Eurer martialischen Anmutung bedient Ihr genau das Vorurteil, das es über Waffenbesitzer gibt. Warum nicht dezenter?“

„Mit einer Vogel-Strauß-Politik werden wir unsere Ziele nicht erreichen“, so begründet VDB-Präsident Michael Blendinger das Vorgehen. „Wir orientieren uns mit unseren Forderungen konsequent am § 1 WaffG, in dem es um die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht. Dazu stehen wir. Doch dabei müssen auch die Belange der freiheitlichen Zivilgesellschaft gleichberechtigt berücksichtigt werden.“ Blendinger weiter: „Unsere Kampagne ist mit der Veröffentlichung der 20. Forderung vom 5. Dezember nicht vorbei. Wir werden weiter dafür arbeiten, dass der Gesetzgeber das Waffenrecht praxistauglich, freiheitlich, verständlich und vollziehbar ausgestaltet. Ziel ist eine Neufassung des Waffengesetzes unter eben diesen Gesichtspunkten.“  

Im oben verlinkten Video erläutert Michael Blendinger noch einmal die 20. Forderung, einen Expertenrat Waffenrecht zu gründen. Eigentlich eher eine Erinnerung, denn ein solches Expertengremium ist beileibe nicht neu. In Paragraph 15b des Waffengesetzes etwa wird ein Fachbeirat festgelegt, es gibt zudem auch einen Beschussrat, in dem auch der VDB vertreten ist. 

Nur hat in der Praxis das Bundesinnenministerium die Einberufung des Fachbeirats jahrelang für unnötig befunden, trotz zahlreicher damaliger Bitten der Verbände, da es durchaus Klärungsbedarf in waffenrechtlichen Fragen gab. So lässt sich natürlich ebenfalls ein Mitspracherecht der Betroffenen elegant ausschalten...

Zwischenfazit der VDB "Operation:Reset": Das Ziel von 50.000 Newsletter-Abonnenten wurde verfehlt, aber es wird "nachgeladen"

Der Kampagnen-Newsletter hatte zuletzt mehr als 16.000 Leser. Mit dieser Zahl ist das zu Beginn erhoffte Ziel von 50.000 Abonnenten leider nicht erreicht worden. Eine hohe Newsletter-Abo-Zahl war (neben der Information über die Forderungen des VDB) ja als Generalprobe gedacht für eine spätere "echte" e-petition beim Deutschen Bundestag – so wie jetzt hätte der VDB kein Anhörungsrecht im Petitionsausschuss des Bundestages bekommen. Ein Misserfolg? Dazu Michael Blendinger: „Die Community der Waffenbesitzer ist glücklicherweise nicht auf Krawall gebürstet. Umso schwerer lassen sich diese aber auch zu Protest und Unterstützung von Aktionen wie der „Next Guneration – Operation:Reset“ motivieren. Das zeigt uns: Wir müssen dranbleiben, und uns noch mehr bemühen, jeden einzelnen mit unseren Aktivitäten zu erreichen. Denn nur gemeinsam bekommen wir die laute Stimme, die von der Politik gehört wird.“ Eines hat die Kampagne bereits jetzt schon bewirkt: Der VDB konnte eine deutliche Steigerung in der öffentlichen Wahrnehmung verzeichnen – eine gute Ausgangsbasis für künftige Aktionen."


Die 20 Forderungen des VDB für ein neues, bessere Waffenrecht