Ausgewiesen wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 5 990 679 Straftaten. Ihr zufolge sank die Zahl der „Straftaten gegen das Waffengesetz“ um 8,5 % von 37 655 im Jahr 2010 auf 34 464 im Jahr 2011. Die Aufklärungsquote lag 2011 bei 93,7%. In dieser Zahl sind alle Straftaten gegen das Waffengesetz enthalten, vor allem illegaler Waffenbesitz oder in seltenen Fällen Diebstahl von legal besessenen Waffen.
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Der seit 2003 rückläufige Trend bei der Verwendung von Schußwaffen setzte sich 2011 fort. Die Zahl der Fälle, in denen mit einer Schußwaffe gedroht wurde, sank im Jahr 2011 um 7,7% auf 6113. In 5597 Fällen wurde mit der Waffe geschossen (2010: 5553). Bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung nahm die Zahl der Fälle, in denen geschossen wurde, gegenüber dem Vorjahr um 1,7% auf 947 Fälle zu, bei Raubüberfällen um 1,9% auf 163 Fälle. Die Zahl der Raubüberfälle, bei denen mit einer Schußwaffe gedroht wurde, nahm hingegen gegenüber dem Vorjahr um 7,5% auf 3488 Fälle ab.
Für den legalen Schußwaffenbesitz relevant ist hauptsächlich die Zahl des „einfachen Diebstahls von Schußwaffen“. Sie sank um 26,3% auf 236 Fälle. Insgesamt wurden 1 290 502 einfache Diebstähle erfaßt. Von insgesamt 1 113 279 Diebstähle unter erschwerten Umständen betrafen 559 Schußwaffen. Insgesamt wurden unter 2 403 781 Diebstählen 795 Fälle mit Waffenbezug erfaßt.
Die Zahl der Straftaten gegen das Sprengstoffgesetz wird mit 3652 angegeben, registriert wurden ferner 569 Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Die Kriminalstatistik zeigt deutlich, daß der legale Schußwaffenbesitz keine Gefahr für die Innere Sicherheit darstellt. Die Gesamtzahl der Straftaten gegen das Waffengesetz macht 0,575% der Straftaten aus. Dies betrifft Verstöße gegen das Gesetz, also illegalen Besitz oder unrechtmäßge Verwendung, nicht aber die gesetzestreuen Legalwaffenbesitzer. Der Diebstahl (legaler) Schußwaffen macht ganze 0,01327% aller registrierter Straftaten aus. 5,7 Millionen registrierten, legalen Schußwaffen in Deutschland stehen 795 Diebstähle gegenüber. Das ist für die Argumentation von Bedeutung, nach der legale Waffen die Sicherheit bedrohen, weil sie gestohlen werden könnten.
Der – per se illegale – Mißbrauch von illegal besessenenen oder illegal verwendeten legalen Schußwaffen beträgt zusammen 0,1% der Straftaten.
Interessant ist auch die Verteilung der Straftaten/Einwohner auf die Bundesländer. In Berlin und Bremen beträgt der Wert 0,14, in Hamburg 0,13, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland jeweils 0,07.
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