Im Grunde kann in einem Satz zusammengefasst werden, was ein Waffenschein ist: er berechtigt dazu, Schusswaffen mit sich zu führen. Doch mit diesem Satz kommen nur weitere Fragen auf. Wen berechtigt es, welche Schusswaffen wohin zu führen? Was ist eigentlich "führen"? Welche Voraussetzungen benötige ich?
Wir möchten Sie nicht im Dunkeln stehen lassen und bringen Licht in die Thematik.
Der Reihe nach: "Führen" nach dem Waffenrecht bedeutet, die "tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben" (Anlage 1, Abschnitt 2, Nr. 2 WaffG). Im Klartext heißt das, eine Waffe führt derjenige, der diese auch in der Öffentlichkeit dabei hat. Es ist irrelevant, ob die Waffe in der Hand ist, in der Hosen-, Jacken- oder Umhängetasche, in einem Holster oder vielleicht sogar im Schuh steckt.
Mit dem Waffenschein wird Ihnen das Führen der Schusswaffe also erlaubt. Sie dürfen die Waffe sogar schuss- und einsatzbereit mit sich führen. Jeder, der nun keinen Waffenschein hat, aber trotzdem eine Waffe von A nach B schaffen will (beispielsweise in die Schießstätte), der darf die Schusswaffe nicht führen. Hier muss die Waffe transportiert werden. Mehr zum Transport mit einer Waffenbesitzkarte finden Sie in unserem Beitrag über die Waffenbesitzkarte.
Waffenschein und Waffenbesitzkarte: wo ist der Unterschied?
Der Waffenschein berechtigt Sie zwar zum Führen einer Schusswaffe, aber nicht zum Besitz oder dem Erwerb! Dazu ist die Waffenbesitzkarte nötig. Das heißt: zum Kaufen und Besitzen einer Waffe brauchen Sie die Waffenbesitzkarte; zum Führen den Waffenschein! Der Unterschied war Ihnen zu einfach? Ist er auch! Die Voraussetzungen für einen Waffenschein oder Waffenbesitzkarte allerdings weniger.
Unterschied kleiner Waffenschein und Waffenschein
In Deutschland gibt es einen sogenannten "kleinen" Waffenschein und den "normalen" oder "großen" Waffenschein. Alle beide berechtigen den Besitzer zum Führen bestimmter Waffen in der Öffentlichkeit. Der größte Unterschied ist hierbei die Art der Schusswaffen, die in den Waffenschein von der Behörde eingetragen werden.
Der kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen von Reizstoff-, Signal- und Schreckschusswaffen. Diese haben das achteckinge Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) auf der Waffe aufgedruckt. Der große Waffenschein berechtigt zum Führen von "scharfen" Schusswaffen. Je nachdem, welche Art eingetragen ist.
Mehr Informationen zum kleinen Waffenschein finden Sie hier bei all4shooters.com.
Wo "mache" ich einen Waffenschein?
Grundsätzlich "machen" Sie in Deutschland keinen Waffenschein, sondern beantragen ihn. Der Antrag wird immer bei der zuständigen Waffenbehörde gestellt. Je nach Bundesland können das Landratsämter, Ordnungsämter oder Polizeidienststellen sein.
Für einen Antrag bei der Behörde sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Ohne diese Grund-Voraussetzungen erhalten Sie von keiner Waffenbehörde einen Waffenschein.
Voraussetzungen für einen großen Waffenschein
Für jede Art von Berechtigung für Schusswaffen gelten einige Grundvoraussetzungen nach dem Waffenrecht. Denn der Antragsteller muss geistig und körperlich in der Lage sein, mit Waffen verantwortungsvoll umzugehen. Es darf keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vorliegen.
Neben dieser persönlichen Eignung sind folgende Voraussetzungen für einen Waffenschein zu erfüllen:
- Volljährigkeit
- einwandfreies Führungszeugnis
- die erforderliche Zuverlässigkeit
- die erforderliche Waffensachkunde
- eine private Haftpflichtversicherung
- ein Bedürfnis, die Waffe zu führen
Voraussetzung Volljährigkeit
Ab wann können Sie einen Waffenschein beantragen? Das ist nur nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Dabei ist es egal, um welchen Waffenschein es sich handelt. Jugendliche unter 18 können keinen Waffenschein machen, denn es ist Minderjährigen grundsätzlich untersagt, Waffen in der Öffentlichkeit zu führen.
Voraussetzung Zuverlässigkeit
Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wird in der Regel gewährleistet, wenn keine vorsätzlichen Straftaten vom Antragsteller begangen wurden und die Waffen sachgemäß aufbewahrt werden können. Das ist mit speziellen Waffenschränken oder Tresoren garantiert. Wie Sie Waffen sicher aufbewahren, können Sie hier in unserem Artikel nachlesen. Die Waffenbehörde wird die Zuverlässigkeit mit einer Auskunft des Bundeszentralregisters, des zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters und der örtlichen Polizeibehörden beurteilen.
Voraussetzung Waffensachkunde
Als wichtige Grundvoraussetzung für einen Waffenschein ist der richtige Umgang mit Waffen essentiell. Diese Sachkunde wird in speziellen Lehrgängen vermittelt. Die Teilnahme sowie das Bestehen der anschließenden Prüfung an einem Waffensachkundelehrgang ist eine weitere Voraussetzung. Die Prüfung muss für den Antrag einer Waffenbesitzkarte bestanden werden, bevor der Antrag eingereicht wird.
Zu den Themen des Lehrgangs gehören die rechtlichen Grundlagen der Waffensachkunde, der technische Aufbau von Schusswaffen, die Klärung von waffenrechtlichen Begriffen, Übungen zur sicheren Handhabung und zum Schießen und vieles mehr. Die Waffensachkundelehrgänge sollen sicherstellen, dass Sie das nötige Wissen zum verantwortungsvollen Umang mit Schusswaffen und Munition haben. Bei Jägern genügt eine bestandene Jägerprüfung. Hier können Sie Ihre Waffensachkunde online testen und üben.
Voraussetzung Haftpflichtversicherung
Vor einem Antrag bei Ihrer Behörde müssen Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung muss eine Schadenssumme in Höhe von mindestens einer Millionen Euro abdecken. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass alle rechtlichen Ansprüche aus Unfällen mit der Schusswaffe versichert sind. Aber geben Sie acht: einige Versicherungen schließen Schusswaffen aus. Also lesen Sie immer die zugehörigen AGBs.
Voraussetzung Bedürfnis
Für einen Waffenschein müssen Sie der Behörde nachweisen, dass ein zwingendes Bedürfnis vorliegt, eine erlaubnispflichtige Waffe zu führen. Sie müssen aufzeigen, dass Sie persönlich wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet sind, Opfer einer Straftat zu werden. Es muss eine Bedrohung bestehen, der Sie nur mit dem Führen einer Schusswaffe entgegnen können. Sie müssen auch belegen, dass diese Situation durch eine Änderung einer Verhaltensweise oder sicherheitstechnische Maßnahmen nicht verhindert oder abgeschwächt werden kann.
Sie finden diese Voraussetzung ziemlich streng? Ist sie auch! Meistens ist es kaum möglich, einen solchen Nachweis zu bringen. Und falls kein Bedürfnis vorliegt, lehnt die Behörde den Antrag in der Regel ab. Dadurch wird gewährleistet, dass die Anzahl der Waffenträger möglichst gering bleibt.
Mitarbeiter besonderer Sicherheitsfirmen, deren Aufträge eine waffenrechtliche Erlaubnis erfordern, bekommen auch in der Regel einen Waffenschein.
Für Polizisten, Soldaten und Zollbeamte – also behördliche Sicherheitskräfte – gelten wieder andere Regeln. Denn diese haben ja im Grunde ein Bedürfnis mit ihrem Beruf, eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit zu tragen. Allerdings besitzen sie mit ihrem Dienstausweis schon einen großen Waffenschein, der auch nur zur Ausübung im Dienst Anwendung findet.
Der Inhalt des großen Waffenscheins
Der Waffenschein wird Ihnen von der örtlich zuständigen Waffenrechtsbehörde erteilt. Er wird grundsätzlich zeitlich befristet ausgestellt und kann maximal zweimal verlängert werden. Er ist blau und entspricht im Format der grünen Waffenbesitzkarte. In den Waffenschein trägt die Behörde die erlaubnispflichtigen Schusswaffen, die geführt werden sollen, ein.
Waffenscheine können sowohl zum Führen von Kurzwaffen, als auch von Langwaffen erteilt werden. Wobei das jedoch eine Ausnahme bleibt, denn selbst uns fällt kein Bedürfnis für das Führen einer Langwaffe ein.
Die Behörde kann Ihren Waffenschein räumlich beschränken oder an bestimmte Tätigkeiten knüpfen und mit Auflagen versehen.
Was kostet ein Waffenschein?
Ein Waffenschein kostet natürlich etwas. Es fallen Gebühren bei der Behörde an, ein Führungszeugnis ist nötig und die Waffensachkunde ist auch nicht umsonst. Weiterhin müssen Sie die Kosten der Haftpflichtversicherung mit einberechnen.
Die Ausgaben unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Rechnen Sie einmal mit etwa 200,- Euro Gebühren für die Behörde und für den Sachkundelehrgang mit Prüfung nochmals 200,- bis 400,- Euro.
Fazit zum Waffenschein
Sie wissen nun, was ein Waffenschein ist und was der Unterschied zur Waffenbesitzkarte ausmacht. Wir haben die Fragen geklärt, welche Voraussetzungen Sie für einen Waffenschein benötigen und wo Sie einen Waffenschein her bekommen.
Ein Waffenschein in Deutschland ist also relativ teuer. Außerdem müssen Sie strenge Auflagen und Voraussetzungen dafür erfüllen – ohne die gibt es gar keinen Waffenschein. Zusätzlich genehmigt die zuständige Behörde nur in sehr seltenen Fällen einen Waffenschein.