Waffengesetz in Deutschland: die Waffenbesitzkarte

Der Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe ist in Deutschland im Waffengesetz (WaffG) geregelt. Darin ist festgelegt, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, eine Schusswaffe zu besitzen. Da das Waffengesetz vor allem für Laien nicht immer klar verständlich ist, möchten wir Ihnen auf einfache Weise die Grundsätze erklären. Auch möchten wir auf verschiedene Erwerbserlaubnisse von Schusswaffen eingehen und Fragen klären. 

Grundsätzlich gibt es in Deutschland folgende rechtliche Erlaubnisse für Waffen nach dem Waffengesetz:

Hier geben wir Ihnen einen Überblick zur Waffenbesitzkarte.

Was ist eine Waffenbesitzkarte?

Die Waffenbesitzkarte, kurz WBK, erlaubt in Deutschland den Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Sie stellt die persönliche behördliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der Waffen und deren Munition dar. Ganz wichtig: eine Waffenbesitzkarte ist KEIN Waffenschein! Denn umgangssprachlich wird die WBK oft damit verwechselt. Aber dazu später mehr.

In diese WBK werden alle Schusswaffen eingetragen, die der Inhaber besitzen darf. So gibt die Waffenbesitzkarte an, dass der jeweilige Inhaber die Berechtigung hat, bestimmte erlaubnispflichtige Schusswaffen zu besitzen. Bei den Inhabern der WBK handelt es sich in der Regel um Jäger, Sportschützen, Waffensammler, Sachverständige oder Erben. 

Schusswaffe mit Magazin
Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz und Erwerb von Schusswaffen, aber nicht das Führen dieser Waffen.

Wie bekomme ich eine Waffenbesitzkarte?

Sportschützen, Jäger, Waffensammler und Erben von Waffen können die Waffenbesitzkarte und damit die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen beantragen. Dies wird bei der zuständigen Waffenbehörde gemacht. 

Welche Behörde zur Erteilung einer WBK zuständig ist, ergibt sich aus dem Landesrecht. Denn in Deutschland ist die Vollstreckung des Waffengesetzes Ländersache. Somit können in den einzelnen Landkreisen und Städten verschiedene Behörden dafür verantwortlich sein. In der Regel sind das aber Kreisverwaltungsbehörden, das Ordnungsamt oder Polizeidirektionen.

Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Waffenbesitzkarte zu bekommen. Diese Grund-Voraussetzungen sind ganz klar im Waffengesetz (§4 WaffG) geregelt. Zusammengefasst muss der Antragsteller:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen,
  • die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben und
  • ein Bedürfnis nachgewiesen haben
Korth Revolver
Neben der persönlichen Eignung und der Zuverlässigkeit müssen Sie auch den Umgang mit Waffen durch eine Sachkundeprüfung für eine WBK nachweisen.

Was bedeutet das im Einzelnen?

Der Umgang mit Schusswaffen setzt eine besondere Verantwortung voraus. Mit der persönlichen Eignung des Antragstellers soll gewährleistet werden, dass verantwortungsvoll mit Waffen umgegangen wird. Zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr muss für großkalibrige Waffen die persönliche Eignung mit einem psychologischen Gutachten nachgewiesen werden. Ausgenommen hiervon sind Jäger mit gültigem Jagdschein und Sportschützen, die eine WBK bereits mit 18 Jahren erwerben. 

Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wird in der Regel gewährleistet, wenn keine vorsätzlichen Straftaten vom Antragsteller begangen wurden und die Waffen sachgemäß aufbewahrt werden können. Wie Sie Waffen sicher aufbewahren, können Sie hier in unserem Artikel nachlesen. Die Waffenbehörde wird die Zuverlässigkeit mit einer Auskunft des Bundeszentralregisters, des zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters und der örtlichen Polizeibehörden beurteilen.

Eine Sachkunde wird in speziellen Lehrgängen vermittelt. Am Ende des Lehrgangs ist eine Sachkundeprüfung zu absolvieren. Die Prüfung muss für den Antrag einer Waffenbesitzkarte bestanden werden, bevor der Antrag eingereicht wird. Denn in dem Lehrgang wird der sichere Umgang mit der erlaubnispflichtigen Schusswaffe vermittelt. Bei Jägern genügt eine bestandene Jägerprüfung. Hier können Sie Ihre Waffensachkunde online testen und üben.

Die ausschlaggebende Voraussetzung für eine Waffenbesitzkarte ist das Bedürfnis. Der Antragsteller muss also einen nachvollziehbaren Grund angeben, warum er eine Schusswaffe besitzen möchte. Anders als in USA gibt es in Deutschland kein grundsätzliches Recht auf Waffenbesitz! Der Erwerb und der Besitz muss also vorab begründet werden. Ein Bedürfnis für die WBK besteht in der Regel für Sportschützen im Schützenverein, bei Jägern oder der Bewahrung von kulturhistorischem Gut bei Sammlern. Das Bedürfnis ändert sich je nach Antragsteller und Art der Waffenbesitzkarte.

Welche Arten von Waffenbesitzkarten (WBK) gibt es?

In Deutschland wird zwischen drei verschiedenen Arten von Waffenbesitzkarten unterschieden. Je nach Farbe wird auch von einer grünen, gelben oder roten WBK gesprochen. Die drei Arten der Waffenbesitzkarten haben verschiedene gesetzliche Vorgaben und greifen bei unterschiedlichen Gruppen von Antragstellern.

  • Die gelbe Waffenbesitzkarte bei Sportschützen
  • die rote Waffenbesitzkarte bei Sammlern und Sachverständige
  • die grüne Waffenbesitzkarte bei Jägern, Sportschützen im Übrigen, Altbesitzer, Erben und gefährdeten Personen
Grüne und gelbe Waffenbesitzkarte
Es sind verschiedene Waffenbesitzkarten mit unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben verfügbar. Hier eine gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen und eine grüne WBK.

Die grüne Waffenbesitzkarte


Die grüne WBK stellt den Standard der Waffenbesitzkarten dar. Im Prinzip können Sie sich dort alle erlaubnispflichtigen Schusswaffenarten eintragen lassen. Wichtig: vor dem Erwerb müssen Sie jede einzelne Waffe der Behörde melden. Diese trägt die Schusswaffe Ihrer Begierde und das Kaliber als sogenannten "Voreintrag" in die grüne Waffenbesitzkarte. Diese Regelung gilt aber nicht für Jäger mit gültigem Jagdschein.

Die grüne Waffenbesitzkarte beschränkt allerdings die Anzahl der Waffen, die Sportschützen erwerben können. Das sogenannte Regelbedürfnis von Sportschützen beinhaltet zwei mehrschüssige Kurzwaffen (Pistole oder Revolver) und drei Selbstladegewehre. Dieses "Grundbedürfnis" kann nur in bestimmten Fällen überschritten werden.

Jäger mit gültigem Jagdschein brauchen für eine Kurzwaffe einen Voreintrag in die Waffenbesitzkarte. Zwei Kurzwaffen sind für Jäger generell kein Problem. Ab der 3. Kurzwaffe muss eine genauere Begründung her. Bei Langwaffen genügt ein Nachtrag bei der Waffenbehörde innerhalb von 14 Tagen.

SIG Sauer P238
Mehrschüssige Kurzwaffen müssen Sportschützen in die grüne WBK eintragen lassen.

Beim Erwerb der Schusswaffe müssen weitere Daten wie Hersteller der Waffe, Waffennummer und Vorbesitzer eingetragen werden. Auch wenn der Vorbesitzer der Händler selbst war. Die Berechtigung zum Besitz der Waffe erhalten Sie dann in der Regel dauerhaft 

– es sei denn, Sie erfüllen die oben genannten Voraussetzungen für die WBK nicht mehr.  

Die gelbe Waffenbesitzkarte

Die gelbe WBK ist nur für Sportschützen von Bedeutung. Mitglieder in einem Schützenverein oder Schießsportverein benötigen für den Erwerb und Besitz bestimmter Schusswaffen und deren Munition die gelbe Waffenbesitzkarte. 

Für den Antrag einer gelben Waffenbesitzkarte müssen die oben genannten Grund-Voraussetzungen erfüllt sein. Als Bedürfnis ist eine Bescheinigung des Schießsport- bzw. Schützenvereins vorzulegen. Wichtig dabei ist: die Schusswaffen müssen in einer Disziplin der Sportordnung eines anerkannten Schießsportvereins (DSB, BDS) zugelassen sein.

Ist dies der Fall, so können in die gelbe Waffenbesitzkarte folgende Waffen eingetragen werden:

  • einläufige Einzellader-Kurzwaffen
  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen
  • mehrschüssige Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen
  • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

Für andere Schusswaffen zur Ausübung einer Sportdisziplin muss der Sportschütze die grüne Waffenbesitzkarte beantragen. Anders als bei dieser WBK gibt es eine Beschränkung der Anzahl der Waffen bei der gelben WBK nicht. Solange Ihnen der Verein ein Bedürfnis für die Schusswaffe ausstellt, können Sie zwei Waffen alle sechs Monate erwerben.

Die rote Waffenbesitzkarte

Die rote WBK ist speziell für Waffensammler und Waffensachverständige. Sie unterscheidet sich zur grünen und gelben Waffenbesitzkarte schon im Aussehen. Die rote WBK ähnelt eher einem Schulheft im Format DIN A 5 und enthält 177 Spalten. Darin können Waffensammlungen eingetragen werden. 

Sie berechtigt Waffensammler zum Erwerb von erlaubnispflichtiger Schusswaffen einer bestimmten Art oder einem bestimmten Sammelgebiet. Waffensachverständige können dort die Waffen aus den genannten Gebieten eintragen, auf die sich ihre Sachverständigkeit bezieht.

Waffensammlung
Waffensammler nutzen die rote Waffenbesitzkarte

Der Antrag einer roten Waffenbesitzkarte erfordert neben den oben genannten Grund-Voraussetzungen einen sehr speziellen und begründeten Nachweis eines Bedürfnisses. Der Sammler muss beweisen, dass es sich bei den Waffen um eine historische oder technisch wertvolle Sammlung handelt oder das Sammelgebiet von kulturhistorischer Bedeutung ist. Meistens ist das nur über ein Gutachten oder entsprechende Bestätigungen möglich. Viele Details in der Bewertung von Nachweisen werden hier durchaus einzelfallbezogen und örtlich individuell geregelt.

Für alle Waffenbesitzkarten gilt: die Behörde kann die Berechtigung widerrufen

Für alle WBK gilt – egal ob grün, gelb oder rot: erlischt nur eine Voraussetzung (Zuverlässigkeit, persönliche Eignung oder das Bedürfnis), kann die Behörde die Waffenbesitzkarte als ungültig erklären. Was dann mit den Waffen passiert, kann sich jeder selbst ausmalen. 

Weiterhin ist zu beachten, dass eine Waffenbesitzkarte KEIN Waffenschein ist. Die WBK berechtigt den Inhaber zum Erwerb und zum Besitz der Schusswaffen aber nicht zum Führen! Die Mitnahme der Waffe vom Erwerb, auf den Schießstand oder zur Reparatur darf nur in verschlossenen Behältern erfolgen. Außerdem dürfen die Waffen nicht schuss- oder zugriffsbereit transportiert werden.

Verlust der Waffenbesitzkarte und Ersatz

Sie finden Ihre WBK plötzlich nicht mehr? Jetzt bloß keine Panik! Mit dem Verlust der Waffenbesitzkarte ist keineswegs Ihre Eignung oder Zuverlässigkeit bedroht. Hier hilft Ihnen Ihre zuständige Waffenbehörde. Gehen Sie also zum Amt und melden den Verlust Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis. Die Behörde wird Ihnen einen Ersatz der Waffenbesitzkarte ausstellen. Die Daten der bereits erworbenen Waffen sind dort hinterlegt. Das kostet natürlich nochmals – aber nur für die Erteilung der WBK, nicht jeder einzelne Eintrag.

Falls Sie Ihre verlorene Waffenbesitzkarte doch wieder finden, müssen Sie erneut zum Amt. Dort geben Sie das Ersatz-Dokument wieder ab.

Ausnahme: Für wen gibt es "Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte"

Polizist mit Schusswaffe
Polizisten zählen als gefährdete Personen und können sich eine Ersatzbescheinigung der Waffenbesitzkarte ausstellen lassen.

Natürlich gibt es – wie soll es anders sein – auch zu den Erwerbserlaubnissen im Waffenrecht Ausnahmen. Eine dieser Ausnahme im Waffenrecht betrifft Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit besonders gefährdet sind. In der Praxis sind das bevorzugt Polizisten, Politiker, Richter oder Staatsanwälte. 

Ihnen kann der Dienstherr, also der Arbeitgeber, eine sogenannte Ersatzbescheinigung zum Erwerb und Besitz und sogar zum Führen einer Schusswaffe erteilen. Wichtig: es handelt sich dabei nicht um eine Dienstwaffe! Die Person muss sich die Waffe mit eigenen Mitteln erwerben, sie ist das Eigentum der gefährdeten Person. 

Grundsätzlich ist der Kreis dieser Personen relativ groß. Viele Bundes- und Landesbehörden können ihren Mitarbeitern eine derartige Ersatzbescheinigung ausstellen. Die Genehmigungspraxis ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich und über die Jahre nicht einheitlich. 

Die Ersatzbescheinigung für die Waffenbesitzkarten und Ersatzbescheinigung für den Waffenschein sind im nationalen Waffenregister nicht erfasst. Sollte die gefährdete Person aus dem Dienst ausscheiden, muss eine Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Falls die Gefahr weiterhin besteht, kann sogar ein Waffenschein zum Führen der Schusswaffe beantragt werden.


09.09.2017