Feuerwerk an Silvester: rechtliche Situation

Raketen und Böller – zusammengefasst Feuerwerk gehört beim Jahreswechsel einfach dazu. Nichts ist schöner, als das "alte" Jahr mit einem großen Knall und bunten Farben zu verabschieden und das "neue" Jahr zu begrüßen.

Doch wie ist das eigentlich rechtlich mit dem ganzen Feuerwerk? Wann darf ich es kaufen und vor allem ab wann darf ich das erworbene Feuerwerk auch benutzen?

Wir möchten Sie hier und jetzt auf die rechtliche Situation von Böllern, Krachern und Feuerwerk zu Silvester hinweisen.

Die Böller, Raketen und Kracher, die Sie kurz vor dem Jahreswechsel im Einzelhandel kaufen können, sind sogenannte pyrotechnische Gegenstände . Diese Gegenstände und der Umgang sind nach deutschem Recht im Sprengstoffgesetz (SprengG) und der Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) festgelegt. Wer da etwas falsch macht, hat schnell ein Verfahren wegen einem Verstoß nach dem Sprengstoffgesetz am Hals.

Rechtslage zu Feuerwerk an Silvester und Tipps für die Praxis!

Böller an Silvester
Böller können vor Silvester im Einzelhandel gekauft werden. Sie dürfen diese aber nur an bestimmten Tagen verwenden.

Deswegen aufgepasst, hier kommen die Hinweise für die Praxis:

Auch wenn Sie das Feuerwerk schon ab dem 28. Dezember im Laden kaufen können – Sie dürfen diese pyrotechnischen Gegenstände nur am 31. Dezember, also am Tag von Silvester, und am 1. Januar – Neujahr – benutzen und verschießen. Allerdings nur ab 18 Jahren!

Eine Ausnahme macht sogenanntes " Tischfeuerwerk ". Das ist auf der Verpackung mit dem Hinweis-Stempel der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) und der Kategorie 1 versehen. Das darf ab 12 Jahren und das ganze Jahr über abgebrannt werden.

Also hier der wichtigste Tipp:  Lesen Sie die Hinweise auf der Verpackung und gehen Sie vorsichtig mit diesen "pyrotechnischen Gegenständen" um!

Übrigens: Feuerwerkskörper  aus dem Ausland  mitzubringen ist nicht nur verboten und wird hart bestraft, sondern auch wahnsinnig gefährlich. 

Nochmals in Stichpunkten:

  • Feuerwerk ist in Kategorien eingeteilt: Klasse I und Klasse II
  • Klasse 1 (Klasse I ist sogenanntes Tischfeuerwerk) darf ab 12 Jahren und das ganze Jahr über benutzt werden
  • Klasse 2 (Klasse II sind Böller, Kracher und Raketen) darf nur ab 18 Jahren und am 31. Dezember und 1. Januar ohne Erlaubnis benutzt werden – den ganzen Tag!
  • Kein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern
  • Finger weg von Feuerwerk aus dem Ausland!

Wer Feuerwerk abbrennt sollte sich zwingend an die Gesetze halten. Denn bei Zuwiderhandlungen gegen die geltenden Regeln des Sprengstoffgesetzes können Geld- und sogar Freiheitsstrafen verhängt werden! Eine gute Übersicht zu den Bestimmungen und insbesondere auch Strafandrohungen bietet die Seite bussgeldkatalog.net:

+++ Strafandrohungen im SprengG bei bussgeldkatalog.net +++


Feuerwerk aus Schreckschusswaffen, Gas- und Signalwaffen

Auch aus Gas- und Signalwaffen oder Schreckschusspistolen (und -revolvern) lässt sich Feuerwerk abschießen. Dazu ist zumeist ein Abschussköcher an der Waffe anzubringen. Jetzt aber Achtung:  Auch an Silvester dürfen Sie mit diesen Waffen nicht in der Öffentlichkeit schießen! Das "Ballern an Silvester" oder das Abschießen von Feuerwerk ist damit nur und ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums mit Zustimmung des Inhabers erlaubt. Nähere Informationen zum Umgang mit Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen finden Sie in unserem Artikel dazu.

Falls Sie sich an die wenigen Punkte halten, steht dem Spaß am Feuerwerk nichts mehr im Wege. In diesem Sinne: ein gutes Neues Jahr!

Großes Feuerwerk an Silvester
Wer sich an einige gesetzliche Bestimmungen hält, kann an Silvester und Neujahr das Feuerwerk genießen.

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