Update: Am 14. März 2017 wurde im EU-Parlament über den neuen Entwurf abgestimmt: das Parlament hat einer Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie und damit einer Waffenrechtsverschärfung zugestimmt. Weitere Informationen finden Sie hier bei all4shooters.com.
Am 10. Juni 2016 wurde von diversen Politikern auf EU-Ebene verkündet, man habe einen Durchbruch in der Waffengesetzgebung erreicht. Und die deutsche Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern und des Auswärtigen Amts Dr. Emily Haber sagte, dass "in Zukunft keine unregistrierten Waffen mehr gehandelt werden können."
Man fragt sich, worauf Dr. Haber und ihre Kollegen solche fachlich durch nichts untermauerbaren Aussagen stützen. Sie stellten in der aktuellen Diskussion zur Änderung der "Richtlinie 91/477/EWG (auch: EEC) des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen" ein neues, vom 8. Juni 2016 datierendes Papier vor. Dessen Forderungen lassen sich recht eindeutig zusammenfassen:
- Kein Halbautomaten-Magazin jenseits einer Kapazität von zehn Schuss bei Langwaffen und jenseits 21 Schuss bei Kurzwaffen plus waffenrechtliche Neueinstufung von Magazinen. Damit de facto Verbot von entsprechend ausgestatteten Handfeuerwaffen mit mehr als 21 Schuss Kapazität und Gewehren mit mehr als elf Schuss Kapazität, jeweils ohne Nachladen.
- Verbot von Langwaffen, die sich durch abnehmbare oder einschiebbare Schäfte auf ein Maß unterhalb von 60 cm verkürzen lassen.
- Bislang frei verkäufliche Vorderlader sollen behördlich erfasst werden,
- Medizinisch-psychologische Tests für Sportschützen,
- Auf maximal fünf Jahre befristete waffenrechtliche Genehmigungen,
- Beschränkungen und Verbote für Sammler bezüglich Waffen der Waffenrechtsrichtlinien-Kategorie A.
EU-Kommissarin: "Halbautomatische Waffen sind nicht gefährlich"
Anfang Juli 2016 hat sich sogar die EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska nach einer Anfrage aus dem EU-Parlament dahingehend geäußert, dass von Halbautomaten per se keine Gefahr für die Sicherheit ausginge. In Entsprechung zu ihrer Äußerung seien die einzigen halbautomatischen Waffen, die eine Gefahr darstellen, umgerüstete vollautomatische Waffen. Denn diese Halbautomaten könnten von Kriminellen zu Vollautomaten zurückgebaut werden.
EU-Waffenrecht - ein ewiges Hin und Her
…das sich so erklären lässt: Alle diese Aussagen und Papiere sind noch keine Beschlüsse, sondern nur Konzepte/Ideen seitens diverser an der Gesetzgebung in Brüssel beteiligter, offizieller Gremien.
Das verschärfte Vorschlagspapier mit den oben zitierten Punkten stammt vom sogenannten GENVAL-Ausschuss des Rates der Europäischen Union. Als man dieses Papier am 10. Juni 2016 vorgestellt hat, da hatten in diesem Rat noch die Niederlande den Vorsitz inne. Und damit eine Regierung, die auf ein weithin restriktives Waffengesetz pocht. Nun stand aber da fest, dass ab dem 1. Juli 2016 turnusgemäß die Slowakei den Vorsitz in eben diesem Rat führen wird. Und von den Slowaken heißt es, sie stünden legalem Waffenbesitz viel entspannt-toleranter gegenüber.
EU-Waffenrecht - wird all das Hin und Her zu etwas Konkretem führen?
Sobald eine der am Verfahren beteiligten Instanzen den Vorschlag (also die Verschärfung der Richtlinie 91/477/EEC) ablehnt, sofern das EU-Parlament und der Rat der EU sich nicht auf eine entsprechende Sprachregelung verständigen können, wäre das Thema vom Tisch. Doch leider hat man in der aufgeheizten Atmosphäre nach den islamistischen Massakern in Paris im November 2015 händeringend versucht Handlungsbereitschaft zu signalisieren. In diesem Zusammenhang hat man einfach ein neu etikettiertes Planungspapier zur eben genannten Verschärfung hervorgeholt. Anderweitig hätte eben dieses Planungspapier kaum eine Chance auf Umsetzung gehabt.
Doch die angekündigten Maßnahmen gehen völlig am angestrebten Ziel vorbei. Der Waffennachschub für Terroristen kann dadurch nicht unterbunden werden! Stattdessen treffen sie nur gesetzestreue Bürger und fördern Politikverdrossenheit. Von den Schäden etwa im Schießsport, von den Beschränkungen des legalen Waffenhandels und dem Reduzieren von Mitteln zur Selbstverteidigung ganz abgesehen.
EU-Waffenrecht - faule Kompromisse ohne Einfluss auf den illegalen Waffenmarkt?
Die betrauten Politiker präsentieren laufend neue Kompromisse, die zwar – aus dem politischen Alltag heraus geurteilt – erklärbar und logisch sein mögen. Unter dem Strich aber ändern sie nichts an der Grundproblematik und damit am Anlass der ganzen Debatten. Der, aus illegalen Quellen gespeisten Waffennachschub für Terrorristen und andere Kriminelle wird dadurch nicht beendet. Stattdessen werden die Änderungen einmal mehr den Sportschützen, Jägern, Waffensammlern und sonstigen Legalwaffenbesitzern die Rechte beschneiden.
Das aber heißt nicht, dass man nichts mehr tun kann und die Würfel bereits gefallen sind. Nach wie vor gilt folgendes Argument: Solange die Waffengesetzgebung nur auf Reglementierung der legal erworbenen und legal besessenen Waffen abzielt, solange wird sie auch nur den legalen Waffenbesitzer treffen und damit auch den gesetzestreuen Bürger. Damit aber verfehlen diese Gesetzesvorhaben ihre Grundintention, nämlich ein scharf schneidendes Instrument im Kampf gegen das Verbrechen zu sein.
EU-Waffenrecht - verwirrendes Kompetenzengerangel in Brüssel
Um sinnvoll vorgehen zu können, braucht es etwas Kenntnis zu den Abläufen bei der Abstimmung zum EU-Wafenrecht und den daran beteiligten Einrichtungen. Schlichtweg verwirrend sind auf EU-Ebene oft die Institutionen, die den Begriff "Rat" im Namen führen.
Wie weit das ganze Maß der Verwirrung gediehen ist, zeigen schon die täglichen Nachrichten. Weswegen dann auch das am 10. Juni 2016 vorgestellte Papier "in den Medien" mehr als einmal als beschlossenes Gesetz und nicht als Vorschlagstext präsentiert worden ist. Man sollte aber als betroffener Sportschütze oder Jäger wenigstens rudimentär verstehen, worum es geht. Nur so kann man seine Kritik an der richtigen Stelle und mit dem richtigen Inhalt anbringen: Noch ist Zeit, etwas zu tun!
Wissen zum EU-Waffenrecht: Die beteiligten EU-Organisationen
Das Europäische Parlament, auch EU-Parlament (Sitz: Straßburg) vertritt die Bürger der EU-Staaten. Es wird direkt gewählt. Und es muss zum neuen EU-Waffenrecht noch final abstimmen.
Die Europäische Kommission entspricht auf der EU-Ebene dem, was auf der nationalen Ebene die Regierungen darstellen. Sie ist das Exekutiv-Organ der Gemeinschaft. Nur die Europäische Kommission hat das Initiativrecht, also das Recht, einen Gesetzesentwurf zur Abstimmung zu präsentieren. Auf die Kommission geht auch der vom 18. November 2015 datierende Vorschlag zurück, die "Richtlinie 91/477/EWG (auch: EEC) des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen" zu ändern.
Nun die angesprochene Sache mit den "Räten" (englisch: Council) – alle drei tragen den Verweis auf Europa im Namen: Rat der Europäischen Union, Europäischer Rat, Europarat.
Der Rat der Europäischen Union (auch EU-Ministerrat, kurz: Rat) vertritt die Regierungen der (aktuell noch) 28 EU-Staaten. Damit agiert er in wechselnder Besetzung: Geht es beispielsweise um Landwirtschaftliches oder Medizinisches, treten die dafür zuständigen nationalen Minister (respektive ihre Vertreter/Mitarbeiter) zusammen. Der EU-Ministerrat ist über die Justiz- und Innenminister der einzelnen EU-Staaten an der Waffenrechtsrichtlinie beteiligt.
Diese Instanz ist nicht zu verwechseln mit den zwei anderen Räten. Zum einen die internationale, mit allgemeinen europäischen Fragen, den Menschenrechten und Demokratie-Themen befasste Organisation Europarat (47 Mitgliedsstaaten, trotz des Namens keine EU-eigene Institution).
Zum anderen ist da der Europäische Rat. Bei diesem handelt es sich um das Organ der EU, das die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und vorrangig zu behandelnden Themen der Europäischen Union festlegt. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie den Präsidenten des Europäischen Rates und der Kommission.
Wissen 2 zum EU-Waffenrecht: Die Ausschüsse und Gremien
Sowohl aus dem Rat der EU als auch aus dem Parlament heraus werden fachlich spezialisierte Ausschüsse, Gremien und Gruppen gebildet. Einige davon sind auch mit den waffenrechtlichen Fragen befasst. Zu den Ausschüssen des EU-Ministerrats, die sich mit dem Waffenrecht auseinandersetzen gehört:
- GENVAL = General Matters, including Evaluations, (dt.: Gruppe Allgemeine Angelegenheiten, einschließlich Bewertung). Das ist die Gruppe, die im Namen des EU-Ministerrats am 10. Juni den aktuellen, mit Verschärfungen gespickten und vom 8. Juni datierenden Vorschlag präsentiert hat. Weil zum EU-Ministerrat gehörig, hat der Beschluss dieser Gruppe besonderes Gewicht. Die mittlere Funktionsebene des EU-Ministerrats heißt:
- COREPER = Comité des représentants permanents, (dt.: Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten AStV). Auch da hat man den gerade genannten Entwurf abgesegnet.
Zu den zum geplanten EU-Waffenrecht befragten Parlaments-Ausschüssen gehören:
- LIBE = Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs, (dt.: Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres). Das ist die Gruppe, die – allerdings mit knapper Mehrheit – am 14. Mai das damals vorliegende Richtlinien-Konzept in vielen Bereichen kritisiert hat. Knapp vier Wochen später kam dann das GENVAL-Papier.
- IMCO = Committee on the Internal Market and Consumer Protection, (dt.: Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz). Dies ist der für das EU-Parlament federführende Ausschuss in der Frage der Richtlinien-Novellierung. Ungewöhnlich ist, dass bereits vorab Vorschläge des EU-Ministerrats mit in dieses Papier eingeflossen sind. Den IMCO-Vorsitz führt die britische Parlamentarierin Vicky Ford, von allen Beteiligten für ihr objektives Vorgehen und ihr großes diplomatisches Geschick gelobt. Die Abstimmung des IMCO-Ausschusses verbesserte den ersten Vorschlag der Europäischen Kommission, da die ungerechtfertigten Beschränkungen für europäische Jäger aus dem Text entfernt wurden. Dennoch erhält der Beschluss immer noch eine Vielzahl problematischer Punkte. Insbesondere in den Bereichen Aufbewahrung, Kennzeichnung und Onlinehandel mit Waffen und Munition. Von den Ergebnis der IMCO-Abstimmung wird am 22. November 2016 viel abhängen. Danach soll nämlich in der Plenarsitzung des EU-Parlaments final über das neue EU-Waffenrecht abgestimmt werden.
"Das EU-Parlament wird voraussichtlich im Herbst 2016 seine Position festlegen. Anschließend wird in Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission die endgültige Fassung des neuen EU-Waffenrechts festgelegt."
EU-Waffenrecht 2016 - was ist aktuell als Waffenbesitzer zu tun?
Aus Brüssel kommt ein eindeutiges Signal: All die vielen, zum Teil sehr fachkundigen Zuschriften und Wortmeldungen betroffener Bürger haben bei den Politikern Eindruck hinterlassen.
Laut dem Feedback aus Brüssel beeindruckte vor allem das Vorgehen, zu dem u.a die europaweit tätige Organisation Firearms United, die German Rifle Association und auch andere nationale waffenrechtliche Organisationen seit Herbst 2015 aufgerufen haben.
Diese Art des Vorgehens à la "Grassroots Movement", des direkten Kontakts von der Basis zu "denen da oben", hat sich als zielführend erwiesen. Sonst wäre die verschärfte EU- Waffenrichtlinie längst abgesegnet.
Es ist also nicht nur sinnvoll, sondern absolut geboten, in genau dieser Weise weiter zu verfahren. Da bis zur Abstimmung im EU-Parlament am 22. November 2016 noch einige Monate Zeit ist, kann man noch viel tun. Dazu zählen folgende Punkte, welche die ehrenamtliche Waffenrechts-Aktivistin Katja Triebel zusammengefasst hat:
- Betroffene informieren
- Briefe/E-Mails an Politiker schreiben
- Petition unterzeichnen (s. unten)
- Spenden für Lobbyarbeit in Brüssel
EU-Waffenrecht - informieren Sie sich und schreiben Sie ...
Leider gibt es immer noch Legalwaffenbesitzer, die den Schuss nicht gehört haben. Hier kann man ansetzen, aufklären und auf weiterführende Möglichkeiten zur Information hinweisen. Hervorragende Informationsquellen sind die Waffenrechtsorganisationen wie Forum Waffenrecht, prolegal, German Rifle Association, Firearms United oder natürlich auch www.all4shooters.com.
Als Schütze sollte man auch ruhig mal über den Tellerrand schauen und sich ansehen, wie etwa Jägervereinigungen wie der DJV (Deutscher Jagdverband) oder FACE mit der Thematik umgehen. Dies geschieht offensiv, strukturiert und höchst professionell.
Je mehr dezidierte Schreiben in Brüssel und Berlin "einschlagen", desto höher ist die Chance, dass vielleicht noch der ein oder andere Punkt aus dem Entwurf entfernt wird und mancher Abgeordnete seine Stimmabgabe überdenkt.
Beim Schreiben bitte immer an das Kern-Argument denken, dass das seitens der EU-Kommission vorgelegte Papier bei Absegnung nur rechtschaffene Bürger beschränken würde.
Ganz sicher aber nicht beim Kampf gegen Terroristen und andere Verbrecher hilft. Bleiben Sie dabei unbedingt höflich - es gehört nicht zum demokratischen Diskurs, über seinen Gesprächspartnern einen Kübel voller sprachlichem Unrat auszukippen...
EU-Waffenrecht - bitte unterzeichnen auch Sie die Petition
Manche von uns wissen noch nicht, dass es eine entsprechende Petition gibt, die man einfach online unterzeichnen kann. Das haben im Vergleich zu anderen Petitionen schon ungewöhnlich viele Leute getan. Es haben bereits über 334 000 Bürger diese Petition gezeichnet – in der EU leben aber schätzungsweise 15 bis 20 Millionen Menschen, die legal Waffen besitzen. Da ist noch Luft nach oben.
Also: bitte unterschreiben auch Sie!
Die Petition stammt von Firearms United und sie ist bei der Petitions-Plattform www.change.org zu finden. Ihr Titel heißt: "EU: You cannot stop terrorism by restricting legal gun ownership."
EU-Waffenrecht - Spenden für "unsere" Lobbyarbeit in Brüssel
Für all das wird es also monetäre Mittel brauchen. Wie Katja Triebel es ausdrückt: "Der Kampf in Brüssel wird sich noch bis November 2016 hinziehen, vielleicht sogar noch länger. Damit uns nicht die Puste ausgeht, ist diesmal finanzieller Support gefragt."
Unser Partner ANARMA hat als e.V. ein Konto eingerichtet:
Kontoinhaber: ASOCIACION NACIONAL DEL ARMA
IBAN: ES 6814 6501 0091 1900 4702 39
BIC: INGDESMMXXX
Verwendungszweck: Firearms United or FU
Oder gebührenpflichtig via Paypal: paypal@anarma.es
Es werden öffentlich nur die Initialien angezeigt.
„Diesen ‚Fighting Funds‘ verwenden wir für die Kosten von Reisen nach Brüssel, interne und externe Kommunikation, Forschung und Erstellung von Berichten, die Einleitung von gerichtlichen Verfahren und für alle anderen Anforderungen, die für das spezifische Ziel, den Schutz Eurer Interessen als Waffenbesitzer, entstehen.“
EU-Waffenrecht - wichtige Links für Ihre eigene Lobbyarbeit
Wer einen bestimmten Abgeordneten des EU-Parlaments erreichen will, der klicke bitte hier.
Die derzeit noch gültige Waffenrechtsrichtlinie 91/477EWG finden Sie hier.
Den vom 8. Juni datierten und am 10. Juni 2016 vorgestellten GENVAL-Vorschlag können Sie hier nachlesen.
Weitere Informationen zum Thema Waffenrecht finden Sie in der aktuellen August-Ausgabe der VISIER. Die aktuelle VISIER 8/2016 können Sie ganz bequem im VS Medien Online-Shop bestellen.
Hier kommen Sie zur digitalen Version der VISIER 8/2016.
Lesen Sie hier bei all4shooters.com die News "Geplante Waffenverbote: EU Parlament bessert nach".
Bei all4hunters.de finden Sie einen offenen Brief des Präsidenten Dr. Wellershoff des Landesjagdverbandes e.V. zum generellen Verbot halbautomatischer Waffen für die Jagd.