Ergänzung vom 19.11.2015 - zeichnen Sie die Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts hier: https://www.change.org/p/council-of-the-european-union-eu-you-cannot-stop-terrorism-by-restricting-legal-gun-ownership
Aus Finnland, Malta und Polen haben wir bereits Gerüchte gehört und letzte Woche diesen Text veröffentlicht: Nach den Terroranschlägen in Frankreich will die Europäische Kommission Beschränkungen beim legalen Zugang zu Waffen durchsetzen: http://bit.ly/1PNGnVZ
Was nur Gerüchte waren, ist jetzt publik: Es geht um das Verbot militärisch aussehender Halbautomaten, Verbot von Internetverkauf, Registrierung von Schreckschusswaffen und Nachbauten, Verbot von deaktivierten Waffen und noch viel, viel mehr. Der finnische Innenminister hat sich schon gewehrt.
Die Presseerklärung der EU vom 17. November 2015:
Und hier ist der Vorschlag der Beschränkungen:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native
Ein Kollege der GRA hat die wichtigsten Passagen bezüglich der Halbautomaten aus der Presseerklärung der EU übersetzt:
"Halbautomatische Waffen machen einen großen Anteil heutiger Sport- und Jagdwaffen aus. Jedoch hat die Erhebung ergeben, dass manche halbautomatischen Waffen einfach in automatische Waffen umgebaut werden können und die bestehende Richtlinie enthält keine technischen Kriterien, die einen solchen Umbau verhindern würden. Jedoch, selbst wenn nicht in eine Kategorie A Waffe umgebaut können einige halbautomatische Waffen sehr gefährlich sein, wenn ihre Kapazität im Bezug auf die Anzahl der Schüsse hoch ist. Der Vorschlag verbietet halbautomatische Waffen, die derzeit in Kategorie B7 geführt sind."
Weiter unten im Dokument heißt es dann:
"(13) Im Anhang I zur Richtlinie 91/477/EC Teil II wird folgende Erweiterung vorgenommen:
(a) Punkt A wird wie folgt erweitert:
(i) In das Kategorie A werden folgende Punkte hinzugefügt:
6. Automatische Waffen, die in halbautomatische Waffen umgebaut wurden.
7. Halbautomatische Waffen für den zivilen Gebrauch, die wie Waffen mit
automatischem Mechanismus aussehen.
8. Waffen in den Punkten 1 bis 7, nachdem sie deaktiviert wurden.
(ii.) In der Kategorie B wird der Punkt 7 gestrichen.
(iii.) In der Kategorie C werden folgende Punkte hinzugefügt:
5. Alarm- und Signalwaffen, Salut- und akustische Waffen, sowie Repliken; 6. Waffen der Kategorie B und den Punkten 1 bis 5 der Kategorie C, nachdem sie deaktiviert wurden.
Das heißt im Groben, dass nur wenige Jahre nachdem wir es geschafft haben unter einer Rot-Grünen Regierung den Anscheinsparagraphen zu kippen und nachdem erst letztes Jahr die Innenministerkonferenz zu dem Schluss kam, dass eine weitere Einschränkung der zum Schießsport oder Jagd zugelassenen Waffen keinen Sicherheitsgewinn bringen würde, jetzt halbautomatische Waffen, die wie vollautomatische Waffen aussehen bzw. alle Vollautomaten, die zu Halbautomaten umgebaut wurden, also alle ARs und AKs, SKS, G3, SL08 usw. in die Kategorie A verschoben und damit komplett verboten werden würden, auch schon nur der Besitz, auch für Jäger und Sammler. Und das in der gesamten EU."
Das wäre das Ende für viele schießsportliche Disziplinen wie Dienstgewehr oder Rifle-IPSC.
Hier ein Kommentar der German Rifle Association (Katja Triebel):
Wir sind gehalten als Organisation und als Einzelpersonen jetzt tätig zu werden und dem Geplanten entschieden und konzertiert zu widersprechen. Die nationalen und internationalen schießsportlichen Verbände sind gefragt und die Waffenhersteller- und händler sollten sich überlegen, was ihnen das für Umsatzeinbußen bringen würde und entsprechend Lobbyarbeit betreiben.
Noch ist nichts beschlossen und es ist nicht sicher, auf wie viel Zustimmung das Ganze stoßen würde. Finnland ist zum Beispiel bereits jetzt entschieden gegen den Vorschlag - und andere Länder sind in Bezug auf Waffen weitaus weniger hysterisch als Deutschland. Jedoch sollten wir das ganze sehr ernst nehmen und jetzt etwas dagegen tun, bevor es zu spät ist.
19.11.2015:
Das sagt der VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher) zu den EU Vorschlägen, Halbautomenten zu verbieten:
Aufgrund der barbarischen Terroranschläge von Paris hat die europäische Kommission am 18.11.2015 überraschend schnell ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Nachfolgend führen wir die geplanten Änderungen der EU-Feuerwaffen-Richtlinie auf, die wir in der Kürze lokalisieren konnten:
- Erschweren des Erwerbs/Besitzes von Feuerwaffen (u.a. medizinische Tests, zeitliche Limitierung der Besitzerlaubnis)
- Erhöhen der Kontrollen (Erwerb/Besitz)
- Erweiterung der wesentlichen, und damit meldepflichtigen, Waffenteile
- Regelungen zu SRS-/Salutwaffen
- Sicherstellung, dass ein Rückbau zu „scharfer Waffe“ nicht möglich ist
- Einführung dieser Waffen in die Kategorie C – somit würden diese Waffen meldepflichtig werden
- EU-weite Regelungen zur Deaktivierung von Waffen
- Änderung der Kategorisierung von
- Halbautomaten, welche ursprünglich Vollautomaten waren (Neu: Kat A, somit verboten)
- Halbautomaten (auch deaktivierte), welche Vollautomaten „ähnlich“ sehen (Neu: Kat A, somit verboten)
(....)
Diese geplanten Änderungen sind in dieser Form für den VDB völlig inakzeptabel!
Wir alle sind sehr von den barbarischen Anschlägen in Paris vom letzten Freitag betroffen und trauern mit den Angehörigen! Jedoch wird sich durch eine Verschärfung des Waffenrechts nichts ändern. Es wird nur der legale Besitz und der Handel mit Waffen dramatisch erschwert werden.
Wir sind bereits mit Verbänden aus Deutschland (Herstellerverband, FORUM Waffenrecht, Schießsport- und Jagdverbänden) sowie über unseren europäischen Fachhandelsverband A.E.C.A.C. mit vielen EU-Ländern in direktem Kontakt und erarbeiten in den nächsten Tagen Stellungnahmen.
Gerne nehmen wir produktive Ideen und Vorschläge von Mitgliedern und Interessierten in unsere Arbeit auf. Senden Sie uns Ihre Meinungen, Argumentationen und Lösungsvorschläge per E-Mail an: info@vdb-waffen.de