In einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 28. November 2016 fordern Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Verschärfung des Waffenrechts. Die Fraktion sieht Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit.
Klar, dass hier wieder die Gemüter kochen werden. Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände lehnen weitere Verschärfungen des Waffenrechts entschieden ab, da sie die öffentliche Sicherheit nicht verbessern werden. Experten haben dies in der Bundestagsanhörung bekräftigt.
Das Forum Waffenrecht
Das Forum Waffenrecht besteht aus Verbänden von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd- und Sportwaffen und Munition (JSM) und dem Deutschen Schützenbund. Die Allianz vertritt die Rechte und die Meinung von 2,5 Millionen rechtschaffener Bürgerinnen und Bürger.
Besteht wirklich Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit?
Das Bundeslagebild der Waffenkriminalität 2015 des Bundeskriminalamts (BKA) zeigt es deutlich: Nur 0,1 % aller Straftaten wurden mit Schusswaffen verübt. Und hier fehlt sogar die Differenzierung nach legalen und illegalen Schusswaffen.
"Sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung waren die erfassten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen in Deutschland rückläufig", so ein Fazit des Berichts. Insgesamt 6,1 % weniger Straftaten mit Schusswaffen als im Vorjahr und deutlich unter dem Mittelwert der letzten fünf Jahre!
Oberstaatsanwalt Rainer Hofius betonte in seiner Stellungnahme zur Anhörung, dass die wenigen Verfahren gegen legale Waffenbesitzer als kaum bedeutsame Formalverstöße einzuordnen seien.
Weiterhin werden zu den mit legalen Waffen verübten Delikten auch Selbsttötungen und Straftaten mitgezählt, die mit Dienstwaffen der Polizei und der Bundeswehr begangen wurden. Diese Straftaten werden auch durch eine Verschärfung nicht wegfallen.
Verschärfung des Waffenrechts ist der falsche Weg
"Legale Waffenbesitzer mit neuen Auflagen zu überziehen ist natürlich einfacher, als illegalen Waffenhandel einzudämmen. Hier wird aber schlicht der falsche Baum angebellt", sagte Hans-Herbert Keusgen, Vorsitzender des Forum Waffenrecht. Hier müsse endlich ein funktionierender Vollzug bestehender Vorschriften anstatt nutzlose Hürden für gesetzestreue Bürger geschaffen werden.
Das Forum Waffenrecht erhielt Unterstützung von Seiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP): "Schusswaffen, die für Straftaten verwendet werden, einschließlich terroristischer Aktionen, gelangen kaum über legale Wege in den Besitz der Täter." Dementsprechend müsse mehr Personal für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels eingestellt werden, so der GdP-Sachverständige Hans Jürgen Marker in der Anhörung.
Als Beispiel kann die Schusswaffe für die schreckliche Tat Mitte Juli 2016 in München heran gezogen werden: die Pistole stammte nachweislich aus dem sogenannten Darknet, einem illegalen Teil des Internets. Die Behörde kann das Darknet derzeit nur mangelhaft kontrollieren.
Bündnis 90/Die Grünen: Verbot halbautomatischer Waffen
Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Waffen zu verbieten, lehnt das Forum Waffenrecht ab. Bereits im Sommer 2016 habe die Europäische Kommission betont, dass lediglich automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische umgewandelt werden, besonders gefährlich seien, da sich diese leicht in Kriegswaffen verwandeln ließen. Hingegen hätte eine Kriminalisierung von halbautomatischen Waffen, wie sie verbreitet von Jägern und Sportschützen verwendet werden, keinerlei Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit, so die Verbände-Allianz.
Vorzugaukeln, dass man nur den legalen Privatbesitz von Schusswaffen verbieten braucht, um das öffentliche Sicherheitsproblem zu lösen, ist geradezu fahrlässig. "Wer weiterhin auf Scheinmaßnahmen setzt, verspielt auch das letzte Vertrauen in Politik“, betonte Keusgen weiter.
Die Verbände fordern die hohen Standards zur Deaktivierung von vollautomatischen Waffen zu Dekowaffen, die in Italien und Deutschland gelten, grundsätzlich EU-weit umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise das Durchbohren des Laufes und des Patronenlagers. Dies hindert entschieden daran, solche Dekowaffen in funktionstüchtige Schusswaffen umzubauen.
Abschließend sagte der Vorsitzende des Forum Waffenrecht, Hans-Herbert Keusgen, anlässlich der öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestages, dass ihm Oberstaatsanwalt Rainer Hofius aus dem Herzen spricht. Denn angesichts einer weiteren Einschränkung der Rechte der Legalwaffenbesitzer ohne ein Zugewinn an öffentlicher Sicherheit wird das Verhältnismäßigkeitsprinzip unserer Verfassung verletzt. Sprich: eine Verschärfung des Waffenrechts ist, so wie gefordert, nicht verhältnismäßig.
Die Waffenlobby kämpft hingegen weiter gegen Verschärfungen des EU-Waffengesetz. Lesen Sie dazu auch unsere Zusammenfassung der Anti-EU-Gun-Ban-Konferenz.