REMINGTON halbautomatische Subkompaktpistole RM380

Remington hat auf der SHOT Show 2016 die neue halbautomatische Subkompaktpistole RM380 mit Spannabzug vorgestellt. Sie basiert auf dem Modell R380 des US-Herstellers Rohrbaugh, der erst im Jahr 2014 von Remington gekauft wurde.

Halbautomatische Subkompaktpistole RM380
Die Remington halbautomatische Subkompaktpistole RM380 mit DAO-Abzug im Kaliber .380 ACP.

Für die neue RM380 wurde die Technik überarbeitet und um einige Features erweitert – etwa den mit dem Daumen zu betätigenden Magazinauslöser auf dem Griff statt auf der Rückseite. Insgesamt ist das neue Modell auch hochwertiger und zuverlässiger, so der Hersteller. Die Remington RM380 ist für Patronen im zunehmend beliebten Kaliber .380 ACP ausgelegt. Ausgestattet wurde die Waffe mit einem voll verriegelten Verschluss, einem Kipplauf vom Typ Browning und einem voll funktionsfähigen Schlittenfanghebel. Außerdem hat die Remington RM380 jetzt einen beidhändig zu betätigenden Magazinauslöser, ein nicht klemmendes, feststehendes Visier und einen formschönen Biberschwanz-Griff mit geriffelter Vorderseite. Die Griffschalen bestehen aus glasfaserverstärktem Nylon. Das Magazin ist einreihig und umfasst bis zu sechs Schuss. Die Waffe besteht vollständig aus Metall: das Gehäuse aus harteloxiertem Aluminium, der Schlitten und der 73 mm lange Lauf aus 410er Edelstahl. Der Spannabzug hat einen langen und geschmeidigen Abzugsweg, was für Sicherheit und Komfort beim Schießen sorgt. Die Pistole ist 133 mm lang und wiegt 345 g.

Die Remington RM380 ist bereits jetzt in den USA zu einem Einzelhandelspreis von 436,- US-Dollar erhältlich. Eine Variante mit Laserzielvorrichtung von Crimson Trace gibt es für 638,- US-Dollar. In den USA und in einigen anderen Ländern ist das legal.

Nur mal zur Erinnerung: Das sagt das deutsche Waffengesetz zu Laser-Zieleinrichtungen: "Verbotene Gegenstände" sind Vorrichtungen für Schusswaffen, die das Ziel beleuchten (Zielscheinwerfer) oder es markieren (Laser, Zielpunktprojektoren).

Wer verbotene Gegenstände besitzt, begeht eine Straftat und ist in der Regel unzuverlässig. Er verliert seine WBK und den Jagdschein, die Waffen sind an einen Berechtigten abzugeben oder unbrauchbar zu machen.


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