Nach einem Warnschuss wirft der Täter seine Waffe weg und geht mit seinen Fäusten auf den Polizisten los - der Schutzmann muss blitzschnell reagieren. Schießen darf er in dieser Situation nicht. Aber er braucht seine Hände, um den Angriff mit anderen Mitteln abzuwehren. Also entspannt er die Double-Action-Pistole und steckt sie ins Holster. Plötzlich gibt es einen Knall.
Woran lag’s? Mangelhafte Ausbildung, fehlendes Training? Auch das trug in früheren Jahren sicher zu Unfällen mit den sogenannten DA-Pistolen bei. Polizeinsider wissen, dass die früher auch beim Übungsschießen öfter “irgendwie losgingen”. Doch die wahren Ursachen für diese Hoppla-Fälle lagen woanders. Glücklicherweise gab es bei solchen Unfällen nie Tote. Trotzdem wollte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Dienstwaffen, bei denen das nicht passieren kann.
Action
Schon die Diskussion darüber war in den 1990er Jahren nicht leicht. Denn lange Zeit schien bei Waffentechnikern und Herstellern die Vorstellung, wie eine Pistole funktionieren müsse,wie in Stein gemeißelt: Der Schütze gibt den ersten Schuss über den Spannabzug ab, alle weiteren löst er mit Hilfe des vorgespannten Schlagstücks oder Schlagbolzens aus.
Die Vorteile dieses Systems lagen für Experten und Traditionalisten auf der Hand: Ein hoher Abzugswiderstand verhindert ziemlich zuverlässig ein unbeabsichtigtes Zünden der ersten Patronen. Die weiteren Schüsse lassen sich mit einem viel kleineren Kraftaufwand des Abzugsfingers sicher-gezielt abgeben. Über 80 Jahre hatte sich das Double-Action-System bewährt - so das Argument der Befürworter.
Doch dagegen sprechen die gar nicht seltenen unbeabsichtigten Schussauslösungen. Wird der Fall öffentlich, schütteln viele Sportschützen verständnislos den Kopf - und vergessen, wie viele Experten, dass es um weit mehr geht als um das sichere Treffen eines Ziels.
Gut ist nicht gut genug
Bei den im Fachjargon sogenannten Lagen müssen Polizisten oft in Sekunden eine große Anzahl von Entscheidungen treffen: Ist die gegenwärtige Situation so gefährlich, dass der Waffengebrauch erforderlich ist? Stellt die Schusswaffe das geeignete Mittel zur Abwehr der konkreten Gefahr dar? Steht der Schusswaffengebrauch in einem rechtlich zulässigen Verhältnis zu der Schwere des Angriffs beziehungsweise seinen möglichen Folgen? Oder reicht für die Abwehr auch ein milderes Mittel - zum Beispiel körperliche Gewalt, Schlagstock oder Reizstoff? Was erlaubt das Recht in diesem Moment und was nicht?
Damit nicht genug: Manchmal muss der Polizist das Alter einer Person schätzen, immer aber eine eventuelle Umfeldgefährdung. Wenn der Angreifer erkennbar noch keine 14 Jahre zählt, darf der Finger den Abzug nicht durchziehen. Das gleiche gilt, wenn ein Schuss Dritte gefährden würde.
Alle diese Fragen muss der Beamte vielleicht nicht nur sekundenschnell beantworten, sondern auch unter eigener Lebensgefahr und mit viel Adrenalin im Blut. Mit anderen Worten: Je weniger sich der Polizist auf die Waffe konzentrieren muss, desto besser kann er die Lage beobachten. Und desto seltener fallen unbeabsichtigte Schüsse in irgendeine Richtung.
Wanderpredigt
Das Abzugssystem spielt dabei natürlich die entscheidende Rolle. Als GdP-Waffenexperte trat ich deshalb für einen gleichbleibenden Abzugswiderstand vom ersten bis zum letzten Schuss ein. Außerdem sollte der Beamte die Pistole vor dem Rückholstern nicht mehr entspannen müssen. Die bessere Variante: Die Pistole übernimmt das selbst, sobald der Finger den Abzug freigibt.
Doch diese Ideen scheiterten erst einmal an der “Technischen Richtlinie Pistolen“ (kurz: TR) von 1995. Im Abschnitt “Abzugs- und Schlageinrichtung“ forderte sie: “Grundsätzlich muss die Waffe mindestens zwei unterschiedlich starke Widerstände für das Abzugssystem besitzen.” Die Vorbemerkungen in der TR ermöglichten zwar Ausnahmen von “einzelnen Konstruktions- merkmalen” - aber nur für Prüfzwecke. Und man weiß, deutsche Behörden mögen Ausnahmen nicht.
Alle unsere Pflichten
Die “Technische Richtlinie (TR) Pistolen im Kaliber 9 mm x 19” legt Konstruktions- und Funktionsmerkmale für neue Standard-Polizeipistolen und Subkompakte fest. Oberste Beschaffungsregel: keine neue Polizeipistole ohne Ausschreibung, keine Chance in der Ausschreibung ohne Zertifikat. Das erteilt das Beschussamt Ulm nur, wenn die Kandidaten in einer harten Prüfung die Muss-Vorschriften erfüllen .
Die Standard-Pistole darf leer und mit Magazin nicht mehr als 900 Gramm wiegen. Die vorgegeben Maße 180 x 34 x 130 mm (Länge/Breite/Höhe) sind dagegen nur ein Richtwert. Ansonsten zwingt die TR die Hersteller in ein enges Korsett. Viele Vorgaben dienen aber nur der Sicherheit. Oberstes Gebot: “Bei einfacher Handhabung und leichter Bedienung muss ein Höchstmaß an Schützensicherheit gewährleistet sein.”
Die Pistole muss sich ohne Entspannen und Betätigen des Abzugs handhaben und zerlegen lassen. Fall und Stoß dürfen keine Schüsse auslösen. Bei einem Steckschuss muss die Waffe noch wenigstens einen weiteren Schuss aushalten, ohne dass das Rohr, der Verschluss oder das Griffstück bersten.
Ebenfalls ein Muss: Eine selbsttätig arbeitende Anzündsicherung (zum Beispiel eine Schlagbolzensicherung) “ohne von außen zu bedienende Sicherungselemente, wie z. B. Griff- und Magazinsicherungen.” Sie soll verhindern, dass die Waffe feuert, ohne dass der Schütze den Abzug durchzieht. Andererseits soll der Beamte im schlimmsten Fall auch keine Zeit verlieren: “Die sofortige Schussabgabe muss ohne Betätigung einer manuellen Sicherung über den Abzug möglich sein.”
Für den ersten Schuss schreibt die Richtlinie einen Abzugswiderstand von mindestens 30 Newton vor, für alle weiteren einen gleichbleibenden Wert von wenigstens 20 Newton. (Ein Newton entspricht der Gewichtskraft eines Körpers mit der Masse von 102 Gramm.)
Andere Vorschriften dienen eher dem Komfort: “Alle Bedienelemente (...) sollen so angeordnet sein, dass sie von Rechts- bzw. Linkshändern mit der Schießhand möglichst ohne Veränderung der Schießhaltung, sowohl wege- als auch kräftemäßig beherrscht werden können.” Der Abzug muss beidseitig bedienbar sein.
Den Magazinhalter, den Verschlussfanghebel und (falls vorhanden) den Entspannhebel muss der Schütze ebenfalls von links und rechts bedienen oder wenigstens umbauen können. Eine “flache, glatte und abgerundete Form” wünschen sich die Polizeien ebenso wie “eine ergonomische Formgebung des Griffstücks und eine ausgewogene Schwerpunktlage.” Die auf die Hand des Schützen wirkenden Kräfte sollen möglichst gering sein.
Pflicht dagegen: konfektionierbare Griffe und eine dunkle, reflexionsarme Oberfläche.
Also musste man Hersteller, Behörden und das für die TR zuständige Polizeitechnische Institut an der Polizeiführungsakademie (der heutigen Deutschen Hochschule der Polizei) überzeugen. Im September 1999 lud mich die Firma Heckler & Koch in Oberndorf ein, den Ingenieuren meine Vorstellungen über ein polizeigerechtes Abzugssystem zu erläutern. Die Ingenieure hörten sich die Anforderungen aus der polizeilichen Praxis an und erklärten was technisch (vielleicht) machbar ist. Am Ende des Besuchs übernahm ich noch eine Pistole HK P10, die ich zur eigenen Erprobung bestellt hatte - jenes Modell, das die saarländische Polizei gerade eingeführt hatte.
Etwa ein halbes Jahr später meldeten sich die Oberndorfer zurück und berichteten stolz, dass die Probleme gelöst seien. Wirklich? HK erhielt meine P 10 zurück, um sie auf das neue Abzugs-system umzubauen.
Und tatsächlich: Die Oberndorfer hatten nicht übertrieben. Die Pistole arbeitete mit einem konstanten Abzugswiderstand, der einen gezielten Erstschuss ermöglichte, gleichzeitig aber eine unbeabsichtigte Schussabgabe weitgehend ausschloss. Und sie ließ sich ohne manuelles Entspannen rückholstern. Der von den Schwaben ertüftelte Abzugsmechanismus firmiert heute als CDA (Combat-Defence-Action) und war ein entscheidender Schritt zur “P 2000 V2“ (Variante 2), die das Bundesland Niedersachsen als Polizeipistole einführte.
Mit diesem Prototypen ging es nun auf Tour durch mehrere Polizeibehörden. Dabei fällten nicht nur Schießausbilder ihr Urteil, sondern vor allem Kollegen des Wach- und Wechseldienstes - diejenigen also, die bei der Arbeit das größte Risiko tragen. Das einhellige Urteil der
Basis: “So etwas hätten wir auch gern.”
Einziger Kritikpunkt war der mit zirka 27 Newton zu niedrige Abzugswiderstand - die Gefahr einer unbeabsichtigten Schussabgabe war immer noch zu groß. Diesen Wert auf etwa 32 Newton zu erhöhen, stellte für die Konstrukteure kein Problem dar.
Die nächste Hürde
Ohne Änderung der Technischen Richtlinie hatte das neue System als Dienstwaffe allerdings keine Chance. Keine leichte Aufgabe für einen Gewerkschafter: Denn das Regelwerk war (und ist) das Ergebnis langwieriger Abstimmungsprozesse. Ohne den Segen der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern gibt es keine Änderung.
Also richtete die GdP im Sommer 2000 einen entsprechenden Vorschlag an die Ministerrunde: Das neue Abzugssystem sollte in der Richtlinie gleichberechtigt neben dem bisher üblichen Double-Action-System stehen.
Die entsprechende neue Regel in der TR von September 2003 lautete nun: “Zulässig sind Abzugssysteme mit zwei Abzugswiderständen und solche mit einem gleich bleibenden Abzugs-widerstand vom ersten bis zum letzten Schuss.”
Schaffe, schaffe
Der kurze Satz wirkte sich in der Praxis enorm aus. Der Zeitpunkt für das neue Abzugssystem war günstig - denn die letzte große Beschaffungswelle von Dienstwaffen für die Bundesländer lag schon drei Jahrzehnte zurück.
Niedersachsen ersetzte als erstes Land seine in die Jahre gekommenen Pistolen. Schon 1998 legten die Norddeutschen per Erlass die Anforderungen an die neue Dienstwaffe und ein Holster fest. Doch die Niedersachsen verzichteten nicht auf die Praxis: Erstmals planten die Verantwortlichen eine Anwendererprobung, an der sich schließlich 330 Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichsten Dienstzweigen der Polizei beteiligten.
Und noch ein Novum: Zugelassen werden sollte ausdrücklich auch ein Abzugssystem mit gleich bleibendem und für den Polizeidienst sicher beherrschbaren Abzugswiderstand. Die Entscheidung fiel im August 2001 für die Pistole Heckler & Koch P 2000 V2 mit teilgespanntem Abzug und einem Abzugswiderstand von 32 Newton. Die Niedersachsen wollten außerdem auch eine Kompakt-version. Hier fiel die Wahl auf eine verkleinerte Ausgabe der P 2000 — die HK P 2000 V 2 SK (Subkompakt).
Baden-Württemberg folgte mit einer eigenen Ausschreibung. Auch im Musterländle gab es eine Anwendererprobung. Danach löste die P 2000 V5 die bis dahin geführte Walther P 5 ab. Die Auslieferung begann Anfang 2003.
Nordrhein-Westfalen führte ab Januar 2006 als Ergebnis einer ausführlichen Erprobung die Pistole Walther 99 DAO ein. Wie die P 2000 V2 und P 2000 V5 von Heckler & Koch arbeitet auch die Ulmer Waffe mit gleich bleibendem Abzugswiderstand. Laut Pressemitteilung des nordrhein-west-fälischen Innenministeriums erhielten Ende März 2008 die letzten Polizeibehörden des Landes ihre Walther P 99.
Von den anderen alten Bundesländern bildeten ursprünglich fünf eine Gruppe - man wollte Know-how teilen und natürlich Kosten sparen. Zum ersten Mal in der modernen deutschen
Polizeigeschichte ging es dabei um das gemeinsame Anschaffen von Dienstpistolen und Holstern. Zwei Länder zogen sich aus der Gruppe zurück - Hessen beschaffte schließlich Heckler & Kochs P 30 V2 und Rheinland-Pfalz die Walther P 99 Q.
Das Länderteam Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein bestellte ab 2009 17 200 Walther P 99 Q. Die Ausschreibung dieser drei brachte die nächste Wende: Die neuen Waffen mussten einen konstanten Abzugswiderstand bieten. Am Ende war die Ausnahmeregel in der Richtlinie zum Maßstab für moderne Dienstpistolen geworden.
Zusammen mit den Herstellern hat die Gewerkschaft der Polizei ein Kapitel Waffengeschichte geschrieben. Heute führen die meisten Polizeien die Pistolen aus Oberndorf und Ulm. Das muss natürlich nicht so bleiben - vielleicht gewinnen die nächsten Ausschreibungen andere Hersteller wie zum Beispiel SIG Sauer.
Doch bis dahin dürften nicht nur in Bayern noch einige Jahre vergehen. Denn in den neuen Bundesländern führen die Beamten noch ihre erste Generation Dienstwaffen: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die P 6 von SIG-Sauer, Brandenburg SIG Sauers P 238 und P 239 und Sachsen die P 10 von HK. Sie wurden in 1990er Jahren eingeführt, sind also noch im besten Alter.
Vielleicht überraschen dann auch große Firmen aus dem Ausland mit etwas Neuem. Am Erscheinungsbild wird sich sicher in der nächsten Zu-kunft nicht viel ändern: Die
Polymer-Griffstücke haben sich bewährt. Dank der leichten Kunststoffe müssen die Beamten nicht mehr als 900 Gramm Leergewicht schleppen. Die gewohnte schwarze Farbe bleibt sicher erhalten. Auch Griffe in verschiedenen Größen sind nach der Technischen Richtlinie ein Muss.
Die wahren Werte einer guten Polizeipistole liegen auch künftig im Innern.
Der Weisheit letzter Sch(l)uss? (Andreas Skrobanek)
Polymerpistolen sind nicht jedermanns Sache, und das liegt nicht nur am Griffstück aus Kunststoff. So manchem Traditionalisten behagen auch neumodische Abzugssysteme wie Safe-Action, Combat-Defense-Action, oder Quick-Action nicht. Gab es vor den Erfindungen von Glock, Heckler & Koch oder Walther nicht auch Double-Action-Pistolen, mit denen die Polizisten klar kamen? Propagierten nicht jahrzehntelang Experten in vielen Ländern gar den Revolver als bessere Dienst-waffe? Zählten die Behörden früher wirklich mehr unbeabsichtigte Schussauslösungen als heute?
Bei den Diskussionen in der VISIER-Redaktion entgegnete der frühere Waffenexperte von der GdP: “Entscheidend ist nicht, wie oft etwas passiert ist, sondern wie oft beinahe etwas passiert wäre.”
Modelle wie die P 2000 und die P 99 zeigen die Trends: Bedienelemente wandern nach innen, die Pistolen nehmen ihrem Besitzer Arbeit ab. Der Beamte muss sich nicht auf das Entspannen der Waffe, sondern auf die Situation konzentrieren. Beim Schießen muss er nicht im Kopf umschalten, weil der zweite Schuss viel schneller bricht. Diese Vorteile lassen sich nicht bestreiten.
Doch mit waffentechnischem Fortschritt haben sie weniger zu tun als zum Beispiel seinerzeit das revolutionäre Verschlusssystem von Browning. Das beweisen die SEKs, welche auch in gefährlichen Einsätzen mit nicht-zertifizierten Dienstpistolen wunderbar zurecht kommen - nach intensiver Ausbildung und regelmäßigem Training. Mit anderen Worten: Die TR erzwingt Dienstpistolen, die nicht nur praktischen Erfordernissen im täglichen Dienst entsprechen, sondern auch dem Ausbildungsstand des gewöhnlichen Beamten.
Andererseits: An den Mindestwerten wie dem Abzugswiderstand beim ersten Schuss von 30 Newton und genauen Vorgaben für den Abzugsweg spiegeln sich auch die Grundsätze für den im Behördenjargon sogenannten Schusswaffengebrauch wider: Im Rechtsstaat soll die Pistole am besten im Holster bleiben. Schießen darf der Beamte nur, wenn es erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, erklärt Wolfgang Dicke.
Verhältnismäßigkeit ist einer der wichtigsten rechtsstaatlichen Begriffe: Für Polizisten ist das kein akademisches Wort, so Dicke: “Das alles ist etwas völlig anderes als beim Sportschießen, da entscheidet im Zweifel ein Kampfrichter. Den Polizisten fragt ein ordentliches Gericht, ob der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war. Die zwingende juristische Überprüfung jedes Schusswaffengebrauchs ist oft eine enorme psychische Belastung für den Beamten.” Anders ausgedrückt: Lieber einmal zu wenig den Abzugsfinger krümmen, als einmal zu viel.
Auch diesen Grundsatz übersetzt die Technische Richtlinie in eine Vorgabe: Der Korridor für den Abzugsweg muss mindestens 10 bis 15 mm betragen. Kritiker halten wenig von langen Abzugs-wegen und hohen Abzugswiderständen. Denn die können bewirken, dass der Schütze die Pistole verzieht. Kein “Linksdrall” sorgte zum Beispiel 2003 für Fehlschüsse bei der baden-württem-bergischen Polizei, wie die “Bild”-Zeitung damals behauptete. Die Beamten mussten sich erst an den DAO-Abzug ihrer neuen P 2000 V5 gewöhnen. Kein noch so perfektes Klavier ersetzt eben den guten Pianisten.
Ein All4Shooters-Beitrag von