Wie der Naturschutzverein Wildes Bayern gestern mitteilte, habt das Bayerische Verwaltungsgericht München in drei Beschlüssen vom 30. März 2022 den eigenen Eilanträgen gegen die Schonzeitverkürzungen für Rehböcke durch das Landratsamt Altötting stattgegeben (M 7 S22.1686, M 7 S 22.1688 und M 7 S 22.1695). Damit ist der Abschussbeginn am 1. April 2022 vorläufig gestoppt.
Die Eilanträge von Wildes Bayern hatten sich gegen einen Jagdbeginn auf Rehböcke zum 1. April 2022 in sechs Revieren im Landkreis Altötting gerichtet. Die Schonzeitverkürzung um einen Monat hatten die Revierinhaber beantragt. Unterstützt wurde dieser Antrag vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, während sich Kreisjagdberater und Hegegemeinschaft im Vorfeld ablehnend geäußert hatten.
Am 17. März 2022 hatte das Landratsamt offenbar die entsprechenden Schonzeitaufhebungen für Rehböcke bewilligt und den sofortigen Vollzug angeordnet. Die nun vorliegenden Beschlüsse des Gerichts (siehe oben) kritisieren die Vorgehensweise des Landratsamts Altötting und setzen den Vollzug aus. In allen Fällen, darunter fünf private Jagdreviere und ein staatliches Revier der BaySF, habe das Gericht keine „übermäßigen Wildschäden“ erkennen können, wie sie als besonderer Grund zum Erlass einer Schonzeitverkürzung hätten vorliegen müssen. Die Schäden seien nur abstrakt begründet worden, hätten die Richter dargestellt. Sie seien für eine Schonzeitaufhebung jedoch im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten, und es müsse klar sein, dass ihnen durch zumutbare Schutzmaßnahmen nicht wirksam begegnet werden könne.
Die Behörde habe das ihr zustehende sachgerechte Ermessen fehlerhaft ausgeübt, so die Richter.
Basis dieser News: Eine Pressemitteilung von „Wildes Bayern.