UPDATE: Einsatz von Wildkameras erlaubt
Für die Jäger in Rheinland-Pfalz besteht ab sofort Rechtssicherheit beim Einsatz von Wildkameras. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben beim Thema Wildkameras eine gemeinsame Position gefunden. Sie haben einige Richtlinien vereinbart, die es beim Einsatz von Wildbeobachtungs-Technik zu beachten gilt.
Demnach dürfen die Jäger Wildkameras einsetzen, wenn diese auf Einzelbildmodus und nicht auf Videomodus eingestellt sind. Der Zeitabstand der Aufnahmefrequenz ist dabei so einzustellen, dass mindestens 30 Sekunden zwischen den einzelnen Bildern liegen. Durchschnittliche Waldbesucher müssen den Wald durchqueren können, ohne von einer Wildkamera mehrfach erfasst zu werden.
Prinzipiell ist der Einsatz von Wildbeobachtungs-Technik auf jagdliche Einrichtungen wie auch Wildwechsel zu beschränken. Damit ist gemeint, dass der Einsatz von Wildkameras abseits von Wegen erfolgen sollte. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Kameras entweder in Kniehöhe oder mit einem steilen Aufnahmewinkel nach unten installiert werden. Dadurch soll die Wahrscheinlichkeit von Aufnahmen, auf denen Personen klar zu erkennen sind, minimiert werden. Sämtliche Aufnahmen von Personen, die trotz dieser Maßnahmen entstehen, sind unverzüglich zu löschen. Davon ausgenommen sind jedoch Straften, die mithilfe von Wildbeobachtungs-Technik aufgenommen wurden. Diese Bilder sind an die ermittelnden Behörden weiterzugeben.
Die gemeinsamen Richtlinien gelten ab sofort für Rheinland-Pfalz, sie heben sich von den zumeist strikten Bestimmungen in den anderen Bundesländern ab. Alle Jäger sind gut beraten, sich mit dieser Rechtslage vertraut zu machen und entsprechend zu handeln - so lautet unser Ratschlag.
Rückblick: Meldepflicht für Wildkameras gerichtlich bestätigt
Jäger nutzen Wildkameras vorrangig an Kirrungen und Suhlen, um Wild auszumachen. An diesen Stellen im Wald hat der Spaziergänger zwar ohnehin eigentlich nichts verloren, nichtsdestotrotz ist es laut Verwaltungsgericht des Saarlandes „ein öffentlich zugänglicher Bereich“. Grund genug für das Urteil vom 18. Mai 2016 das bestätigt, dass der Betrieb von Wildkameras grundsätzlich meldepflichtig ist.
Auslöser hierfür war die Forderung von drei saarländischen Jägern, eine Meldefreiheit gerichtlich bestätigt zu bekommen. Sie wollten eine Klärung herbeiführen, dass insbesondere im Bereich von Kirrungen keine Meldepflicht bestehe. Ihre Forderung beruhte auf der Festlegung im Jagdgesetz, dass Kirrungen keine öffentlichen Orte sind. Das Verwaltungsgericht war hier allerdings komplett anderer Meinung. Aus der aktuellen Rechtsprechung und der dazugehörigen Pressemitteilung geht hervor, dass sich aus rechtlicher Sicht definitiv eine Meldepflicht der Kamerabetreiber aus § 4d Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz ergibt. Damit muss dem Unabhängigen Datenschutzministerium Saarland die Inbetriebnahme jeder Wildkamera gemeldet werden.
Meldepflicht für Wildkameras bestätigt: Nicht nur Jäger betroffen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Monika Grethel, vertritt die Ansicht, dass dies allerdings nicht nur Jäger, sondern auch Hausbesitzer betrifft:
"Die Entscheidung des Gerichts hat Auswirkungen über den sehr speziellen Bereich der Tierbeobachtungskameras hinaus. Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind auf jede Art von digitaler Videoüberwachung übertragbar. Auch private Betreiber von Kameras sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie entsprechende Anlagen, die auch nur teilweise öffentlich zugängliche Bereiche miterfassen, der Aufsichtsbehörde anzeigen müssen."
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde die Berufung durch das Verfassungsgericht zugelassen. Wir von all4hunters.com halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Hier gelangen Sie direkt zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes.
Bereits 2014 gerieten Wildkameras in den Fokus von Datenschützern. Es drohten schon damals Geldbußen und Prozesse. Wir haben hier darüber berichtet. Heute herrscht endgültig Klarheit und alle Jäger sind gut beraten, sich mit dieser Rechtslage vertraut zu machen und entsprechend zu handeln. Sicherheitshalber bundesweit - so lautet unser Ratschlag.
Unsere Kollegen von Outfox-World berichteten ebenfalls über die Rechtslage zum Einsatz von Wildkameras.