Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind in Mecklenburg-Vorpommern bei schalenwildtauglichen Langwaffen nun Schalldämpfer für die Jagdausübung erlaubt – der entsprechende Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern wurde am 29. März 2017 an die Waffenbehörden des Landes versandt. Auf dessen Basis ist die Verwendung von Schalldämpfern unabhängig davon, ob eine Vorschädigung des Gehörs des Antragsstellers vorliegt oder nicht genehmigungsfähig.
Gemäß dem Waffengesetz muss grundsätzlich ein persönliches Interesse des Jägers an einer Reduzierung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch den, beim Schuss entstehenden Lärm nachgewiesen werden. Genehmigungen zum Erwerb und Besitz von Schalldämpfern für schalenwildtaugliche Jagdgewehre waren bislang Einzelfallentscheidungen – die Waffenbehörden erkannten das persönliche Interesse nur in Ausnahmefällen wie bei einer Vorschädigung des Gehörs an. Im Sinne des neuen Erlasses ist fortan generell von einem persönlichen, gesundheitsorientierten Interesse des Antragstellers auszugehen.
"Mit dem aktuellen Erlass hat das Innenministerium eine praktikable sowie an der Jagdpraxis orientierte Entscheidung für alle Jägergruppen getroffen, egal ob sie die Jagd beruflich ausüben oder in ihrer Freizeit."
Lorenz Caffier (CDU), Innenminister Mecklenburg-Vorpommern
Das Bedürfnis nach einem Schalldämpfer beim Gebrauch einer schalenwildtauglichen Jagdlangwaffe ist zwar auch weiterhin nachzuweisen: anhand regelmäßiger aktiver Beteiligung des Jägers am Jagdbetrieb. Bei jagdausübungsberechtigten Personen wird ein entsprechender Nachweis allerdings bereits durch die Eintragung im Jagdschein erbracht. Schließlich wird die Jagdausübung beziehungsweise Jagderlaubnis damit bestätigt.
Bei Berufsjägern, Mitarbeitern von Forstverwaltungen wie auch Bediensteten von Forstbehörden und der Nationalparks oder anderen abhängig Beschäftigten ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen. Dabei muss das regelmäßige Mitwirken des Beschäftigten im Jagdbetrieb bezeugt werden. Die Einschränkung aus dem Erlass: Revierlose Jäger und Waidmänner mit einem unentgeltlichen Begehungsschein sind von der Freigabe für Schalldämpfer ausgenommen.
Was bringen Schalldämpfer im jagdlichen Einsatz?
Schalldämpfer mindern den Mündungsknall deutlich: sie lassen die an der Mündung eigentlich plötzlich austretenden Gase nur nach und nach entweichen. Dennoch bleibt der Schuss für die Umgebung sehr laut und hörbar – der Überschallknall des Geschosses wird durch die Funktionsweise eines Schalldämpfers nicht berührt. Doch was bedeutet das in der Praxis für die Ohren?
Das Resultat ist eine gute Schutzwirkung für das Gehör von Mensch und Hund. So kann zumeist auf einen Gehörschutz verzichtet werden und das Naturerlebnis wird authentisch wahrgenommen. Zudem reduziert ein Schalldämpfer das Rückstoßverhalten eines Jagdgewehrs merklich und verbessert die Schussleistung der Waffe.
"Entgegen der üblichen Darstellung in Hollywood-Filmen entsteht kein leises 'Plopp', wenn mit Schalldämpfern geschossen wird. Der Schussknall ist weiterhin deutlich zu hören, aber eben nicht mehr so extrem gesundheitsschädlich", erklärt Innenminister Lorenz Caffier (CDU). "Von der Neuregelung profitiert vor allem die Gesundheit unserer Jägerinnen und Jäger, aber auch die der Jagdhunde."
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