Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) hat am 6. Oktober 2016 im Landtag seine Volksinitiative mit 117.601 Unterschriften übergeben. Damit ist es amtlich: der Landtag Nordrhein-Westfalen muss sich erneut mit dem umstrittenen Landesjagdgesetz auseinandersetzen.
Mit der Volksinitiative hat der LJV NRW fast doppelt so viele Unterschriften wie erforderlich gesammelt. "Das Signal der Volksinitiative ist klar. Der Landtag soll keine Gefälligkeitsgesetzgebung für bestimmte Gruppen gegen die Hauptbetroffenen und gegen die Mehrheit von Land und Leuten machen", sagte Müller-Schallenberg, Jägerpräsident des LJV NRW.
Auch juristisch steht das Landesjagdgesetz auf der Kippe. So gibt es einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, weil das Land mit dem im April 2015 verabschiedeten Jagdgesetz seine Kompetenzen überschritten hat. "Es ist teilweise verfassungswidrig, eigentumsschädlich und ideologisch geprägt, richtet sich gegen bewährte jagdliche Praxis und gegen den Einsatz der Jagd für Artenvielfalt und ungeteilten Tierschutz", sagte NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg bei der Übergabe an Landtagspräsidentin Carina Gödecke.
Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen: untauglich
Das vom Landtag NRW im April 2015 verabschiedete Landesjagdgesetz ist politisch nach wie vor heftig umstritten und bei mehreren Gerichten unter erheblichen juristischen Druck geraten. Es wird aus der Jägerschaft als jagdpraktisch untauglich angesehen und auch bei den Partnerverbänden im Aktionsbündnis Ländlicher Raum massiv abgelehnt.
Vor allem drei Gründe werden vom LJV NRW angegeben:
- Das Landesjagdgesetz ist gegen die gute jagdliche Praxis und bedeutet weniger Artenschutz.
- Das Landesjagdgesetz ist teilweise verfassungswidrig.
- Das Landesjagdgesetz ist gegen die Hauptbetroffenen gerichtet und gegen die Mehrheit von Land und Leuten.
Somit kann das Landesjagdgesetz in seiner derzeitigen Fassung keinen Bestand haben! Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen fordert die zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 antretenden Parteien und deren Kandidaten auf, das Landesjagdgesetz zu revidieren.
Erfolgreiche Volksinitiative zum Landesjagdgesetz NRW
Der Landesjagdverband NRW bekräftigt mit der "Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW" seine Forderungen:
- Angemessene Jagdzeiten auf nicht im Bestand bedrohte Wildarten
- Ausdehnung der Hegepflicht und des Aneignungsrechtes durch Wiederherstellung des jagdrechtlichen Tierartenkatalogs auf alle heimischen Tierarten im Sinne von § 2 Abs. 1 BJG
- Erleichterung von Schonzeitaufhebungen zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden
- Sicherstellung einer flächendeckenden Bejagungsmöglichkeit, Jagdbeschränkungen und Jagdverbote (auch in Schutzgebieten) müssen die Ausnahme bleiben
- Stärkung des Jagdschutzes
- Verbesserung des Wildschutzes und des Schutzes von Bodenbrütern durch praxisgerechte Regelungen zur Fang- und Baujagd sowie zur Prädatorenbejagung
- Wiedereinführung praxis- und tierschutzgerechter Regelungen zum Füttern und Kirren von Wild
- Tierschutzgerechte Regelungen zur Ausbildung von Jagdhunden, die sich am Einsatz der Hunde in der Jagdpraxis orientieren
- Stärkung der an demokratischen Grundsätzen ausgerichteten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Jagdrechtsinhaber und Jäger bei jagdbehördlichen Entscheidungen
- Unverzügliche Abschaffung der Jagdabgabepflicht für alle Jagdscheininhaber
- Strikte Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht, unter anderem durch Aufnahme einer umfassenden Unberührtheitsklausel im Landesnaturschutzgesetz
- Wirksamer rechtlicher Schutz aller jagdlichen Einrichtungen vor widerrechtlicher Benutzung und vor Beschädigung
Mit der Ausübung der Jagd setzt die Jägerschaft in Nordrhein-Westfalen im öffentlichen Interesse einen gesetzlichen Auftrag um. Hierzu ist ein in jeder Hinsicht gesetzeskonformer Betrieb von Schießanlagen unabdingbar, um den gesetzlichen Anforderungen an die Jägerschaft nachzukommen. Der LJV NRW erwartet weiterhin ein klares Bekenntnis der Politik dahingehend, dass eine zukünftige Landesregierung sich für eine aktive Unterstützung und Förderung der jagdlich genutzten Schießstände in Nordrhein-Westfalen ausspricht und einsetzen wird.
Der Landtag von NRW muss sich nun nochmals mit dem Landesjagdgesetz auseinandersetzen. Eine Fachberatung hat nie stattgefunden. Die Landesregierung muss sich nun dem Druck aus der Bevölkerung beugen und das jagdlich untaugliche Gesetz überarbeiten.
Wir wünschen allen Jägern aus Nordrhein-Westfalen weiterhin Waidmannsheil!
Weitere Informationen zum Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. finden Sie auf der Webseite des Verbandes.
Das Bundesjagdgesetz wird unterdessen geändert, denn der Bundesrat stimmt einer Änderung zu.