Von heute bis Sonntag, den 8. Februar 2015 findet in den Dortmunder Westfalenhallen die Publikumsmesse „Jagd & Hund“ statt. Der Landesjagdverband NRW ruft alle Besucher auf, während ihres Messebesuchs orangefarbene Warnkleidung (wie sie z. B. bei Gesellschaftsjagden vorgeschrieben ist) zu tragen.
Ziel der Aktion: Farbe gegen den derzeit von Ideologie und nicht von Sachargumenten geprägten NRW-Jagdgesetzentwurf.
Egal ob Hut, Kappe, Hutband, Schal, Mantel, Jacke, Hose oder alles zusammen - sicher ist, dass je höher die Beteiligung ist auch ein Zeichen gesetzt wird. Eins ist klar: Politik muss sich an den Menschen ausrichten, die sie betrifft, und diese mitnehmen!
Doch wo liegen die aktuellen Probleme laut LJV NRW?
1. Der Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten und die Reduzierung von Jagdzeiten sind ungerechtfertigte und maßlose Angriffe auf das Eigentums- und Handlungsfreiheitsrecht der Grundeigentümer und diskreditiere die bisherigen Hegeleistungen der Jäger für mehr Biodiversität. Die weitere Beschränkungsmöglichkeit des flächendeckenden Reviersystems begünstigt Wildschäden und Seuchenzüge in Nordrhein-Westfalen.
2. Die Ermächtigung des Ministeriums, Arten auf dem Verordnungswege aus dem Jagdrecht zu nehmen, bedeutet eine Entmachtung des Parlaments. Die Einführung eines jährlichen Schießnachweises und der Pflicht, bleifreie Büchsenmunition zu verwenden, verletzt die Regelungskompetenz des Bundes bei waffenrechtlichen Angelegenheiten.
3. Einschnitte bei der Hundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz, denn das Ausbildungs- und Prüfungswesen der Jagdgebrauchshunde hat sich gerade deshalb entwickelt, um mit gut ausgebildeten Hunden tierschutzkonform die Jagd auszuüben.
4. Mit dem Aufnahmerecht für Jedermann bei verletztem Federwild würde einerseits das Aneignungsrecht als Teil des Jagdausübungsrechtes verletzt, andererseits soll augenscheinlich bestimmten Tierschutzorganisationen ein neues Geschäftsfeld eröffnet werden, ohne dass der Tierschutz hier eine Verbesserung erfährt.
5. Das Verbot der Baujagd und massive Einschränkungen bei der Fallenjagd belasten die ohnehin gefährdete Artenvielfalt weiter.
6. Ein Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd wird zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft führen und setzt gefährdete Tierarten, darunter zahlreiche Bodenbrüter einem ansteigenden Druck von Fressfeinden aus.
7. Der Zwang zum Einsatz von elektronischen Meldesystemen bei Lebendfangfallen ist praxisfern. Er missachtet die Reviergegebenheiten (z.B. Funklöcher in entlegenen Gebieten). Dem ist die derzeitige Regelung der zweimaligen Kontrolle pro Tag überlegen.
8. Eine Wiedereinführung der antiquierten Jagdsteuer missachtet die Leistungen der Jäger für die Allgemeinheit und ignoriert die Tatsache, dass sich mit der Jagdausübung schon lange kein Geld mehr verdienen lässt.
Aus diesem Grund haben die Partnerverbände im ländlichen Raum daher vor wenigen Wochen beschlossen, auf ihren Protestkundgebungen gegen eine verfehlte Politik orangefarbene Warnkleidung zu tragen.
Unser Appell: Schauen Sie nicht weg, seien Sie Teil! Am Messestand des Landesjagdverbandes NRW können entsprechende Signalkappen auch zum Preis von 15 Euro erworben werden. Der Erlös fließt direkt in die Kampagne des LJV NRW „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“
Weitere Informationen finden Sie hier:
In unserer News zur Gründung des Vereins „Für Jagd in Deutschland“