Jagen mit Schalldämpfer in Bayern jetzt möglich

Die für das Jagdrecht in Bayern zuständige Behörde – das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)  – hat Anfang August 2015 mitgeteilt, dass ab sofort Anträge von Jägern für die Nutzung von Schalldämpfer genehmigt werden sollen. Diese Neuerung wurde schon lange Zeit von vielen Jägern herbeigesehnt. Was bedeutet das nun? Sie als Jäger können ab jetzt einen Antrag stellen, der in der Regel auch genehmigt wird. Doch einige Informationen benötigen Sie dazu dennoch.

Hintergrund der Neuerung:

Der Schussknall bei der Jagd kann bekanntlicherweise das Hörvermögen gesundheitlich beeinträchtigen. Nicht alle Jäger können bei der Ausübung der Jagd einen Gehörschutz tragen, vor allem, wenn die Jagdart das nicht zulässt. Weiterhin treten mit dem lauten Mündungsknall andere Umweltbelastungen für beispielsweise Anwohner oder den Jagdhunden auf. Das Tragen eines Gehörschutzes am Ohr sorgt nicht dafür, diese Umweltbelastungen einzudämmen. 

Mit der Verwendung von Schalldämpfern wird der Schussknall zwar nicht ganz, aber um 20 bis 30 Dezibel verringert. Mit dieser Reduzierung wird eine entscheidende Lärmschwelle unterschritten und damit wird letztendlich eine gesundheitliche Gefährdung verringert. Es geht also um Ihre Gesundheit als Jäger!

Rechtliche Situation mit Schalldämpfer bei der Jagd:

Im Allgemeinen ist der Umgang mit Schalldämpfern für Jagdwaffen nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig. Die Jagd mit Schalldämpfern ist in Bayern nach dem Bayerischen Jagdgesetz (BayJG) jagdrechtlich verboten. Allerdings kann dafür ein waffenrechtliches Bedürfnis genehmigt werden. Voraussetzung ist die Wahrung der Sicherheit und Ordnung und ein persönliches Interesse. 

Wie das StMELF mitteilte, hat weder das Bundeskriminalamt (BKA), noch das Bayerische Landeskriminalamt aus kriminalistischer Sicht keinerlei Bedenken, Schalldämpfer bei Jagdlangwaffen zu erlauben. 

Als persönliches Interesse kommt hier der oben erwähnte Schutz der Gesundheit eines Jägers, nämlich der des Gehörs, in Betracht. Und dieses Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das schon im Grundgesetz verankert ist, überwiegt regelmäßig. Das gilt unabhängig davon, ob das Gehör schon vorher beschädigt war oder nicht. 

Die Bewertung beschränkt sich aber ausdrücklich nur auf Langwaffen für die Jagd und ist nicht auf Kurzwaffen übertragbar!

Was heißt das für Jäger in Bayern?

Sie als Jäger können nun einen Antrag bei Ihrer Behörde stellen. Damit sollen Sie eine Erteilung für die jagdrechtliche Zulassung von Schalldämpfern für die Jagdausübung mit Jagdlangwaffen von der Behörde bekommen. Das Bayerische Staatsministerium hat in einem Schreiben alle Jagdbehörden in Bayern darum gebeten, diese Anträge zu genehmigen.

Es bleibt abzuwarten, ob andere Bundesländer mitziehen und ebenso verfahren wie das Bayerische Staatsministerium. Denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist als Grundrecht im Grundgesetz verankert und ist für jeden Bürger in Deutschland gültig.


Weitere Informationen zu Schalldämpfern für Waffen finden Sie hier:

Dr. Christian Neitzel hat ein interessantes Buch über die Jagd mit Schalldämpfer herausgebracht. Hier auf all4shooters.com finden Sie mehr Informationen über das Buch "Jagd mit Schalldämpfer".

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Das Schalldämpferkompendium, Band 6 – ebenfalls im VS Medien Shop für 15,90 Euro

Lesen Sie auch unseren Artikel auf all4shooters.com über die rechtliche Situation von Schalldämpfern generell und bei der Jagd.