Wie allgemein vorhergesehen, hört die EU nach dem Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten nicht mit ihrem ideologischen Kreuzzug gegen Sportschützen und Jäger auf. Das letztendliche Ziel ist ein vollständiges Verbot von Bleimunition. Dies wird jede Art von Bleigeschossen einschließen und zwar in allen Luftgewehren, Gewehren, Pistolen und sogar in Vorderladern oder anderen historischen Feuerwaffen.
Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in der Tat gerade einen Vorschlag vorgelegt: Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Blei in Munition und Angelgeräten (v.a. Bleigewichten) in "anderen Geländebereichen als Feuchtgebieten" (sprich überall) soll im Rahmen eines so genannten Annex XV-Dossiers und dessen Anhang gemäß der REACH-Verordnung eingeschränkt werden.
Auf ihrer Website begründet die ECHA das angestrebte komplette Verbot von Blei in Munition folgendermaßen:
"Die Verwendung von bleihaltiger Munition oder bleihaltigen Angelgeräten kann bekanntermaßen zu Bleivergiftungen bei Wildtieren, wie z. B. Vögeln, führen. Auch die Gesundheit von Menschen kann beeinträchtigt werden. Entweder durch das Restblei in Wild, das mit Bleimunition erlegt wurde, oder bei der Herstellung von Bleimunition oder bleihaltigen Senkbleien oder Angelködern zu Hause."
Eigentlich ist diese These vom "giftigen Blei" durch wissenschaftliche Studien und Beweise hinreichend widerlegt worden. Dennoch hat die ECHA einen strikten Zeitplan vorgesehen und wird im März/April 2021 eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema eröffnen. Die wissenschaftliche Stellungnahme (des RAC Ausschusses) zu den Gefahrenaspekten von Blei und dem Anwendungsbereich soll nun im 4. Quartal 2021 verabschiedet werden. Parallel dazu soll in den letzten Monaten des Jahres ein Bericht zur sozioökonomischen Analyse veröffentlicht werden. Eine weitere öffentliche Konsultation zur SEAC-Stellungnahme wird im 1. Quartal 2022 stattfinden. Es ist geplant, die Beschränkung der Nutzung von Blei in Munition bereits Anfang 2023 zu verabschieden.
Was soll mit einem Totalverbot von Blei in Munition erreicht werden?
Was die ECHA als zukünftigen Eintrag in Annex XVII der REACH-Verordnung vorschlägt – und erreichen will – ist:
- Verbot des Verkaufs und der Verwendung von Bleischrot (mit einer fünfjährigen Übergangsfrist). Da die aktuellen olympischen Regeln die Verwendung von Bleimunition für bestimmte Disziplinen vorsehen, erwägt die ECHA auch eine optionale Ausnahmeregelung bezüglich der Verwendung von Bleischrot für das Sportschießen. Dies jedoch nur unter strengen Bedingungen, d.h. wenn die Freisetzung in die Umwelt minimiert wird;
- Verbot der Verwendung von Blei in allen Projektilen (Übergangsfristen: fünf Jahre für Kleinkaliber; 18 Monate für Großkaliber). Ausnahmeregelungen zur Weiterverwendung, sofern die Umwelt-Emissionen minimiert werden, d.h. wenn Sportschießanlagen mit Kugelfängen ausgestattet sind;
- Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von Blei in Senkbleien und Angelködern.
Die militärische Verwendung von Bleimunition sowie andere nicht zivile Einsatzgebiete von Bleimunition (z. B. Polizei, Sicherheits- und Zollbehörden) und die Verwendung von Bleimunition in Gebäuden sind aktuell nicht Gegenstand der Untersuchung.
Erstaunlicherweise sagt die ECHA, dass "das Ziel der vorgeschlagenen Beschränkung nicht darin besteht, die Jagd, das Sportschießen oder die Fischerei zu verbieten." Allerdings führt sie diesen Satz nicht weiter aus und fügt stattdessen hinzu, dass nach ihrer eigenen Analyse "die Gesamtkosten der Beschränkung zwischen 260 Millionen und 10,5 Milliarden Euro im Zeitraum von 20 Jahren liegen, je nach dem betroffenen Sektor und der Art der auferlegten Beschränkung."
Da braucht es nicht viel Fantasie die wahren Absichten zu erkennen.
Was kommt jetzt? Wie kann sich die EU-Waffenlobby wehren und die Bleimunition verteidigen?
Der Europäische Verband der Hersteller von Sportmunition (AFEMS) kündigt an, mit seiner Force on Lead Metal "die Position des Verbandes und die Antworten auf die öffentliche Konsultation mit externer Unterstützung von REACH Law vorzubereiten. Darüber hinaus werden weitere Lobby-Aktivitäten in Verbindung mit CEFIC (Verband der Europäischen chemischen Industrie) und ILA (Institute for Legislative Action – Lobby-Organisation der NRA) in Betracht gezogen. Die nächsten Schritte im Prozess werden jedoch mit dem gesamten EU-Netzwerk abgestimmt."
Seien wir ehrlich: wieder einmal werden die Interessen und Rechte der europäischen Legalwaffenbesitzer, Sportschützen und Jäger angegriffen! Offensichtlich wird sich die EU nicht mit dem Bleiverbot zufrieden geben: Im Grunde wird ihre Anti-Waffen-Agenda erst dann abgeschlossen sein, wenn der Bevölkerung sämtliche Munition und Schusswaffen genommen wurden. So oder so ist das eine ernste Angelegenheit für alle Sportschützen und Jäger, aber auch für die gesamte Industrie und den gesamten Handel.
Wir Jäger, Sportschützen und gesetzestreue Waffenbesitzer müssen buchstäblich "jeden Schuss zählen lassen", um unsere Interessen zu verteidigen und unserer Stimme Gehör zu verschaffen. Wir zählen auf unsere Vertreter wie die AFEMS.