Waffenrecht: EU kurz vor Einigung

In einer Marathonsitzung von sieben Stunden haben am Montagabend, den 5.12.2016, Vertreter der EU-Kommission, des Europaparlaments und des EU-Rates über die neue Feuerwaffenrichtlinie verhandelt. Die EU-Kommission plant seit längerer Zeit eine Verschärfung dieser Richtlinie, die eine Verschärfung aller Waffengesetze in der EU nach sich ziehen wird. Wir haben bereits ausführlich darüber berichtet.

Am Ende der Verhandlung war eine endgültige Einigung zwar näher gerückt, aber dennoch nicht abgeschlossen. Soviel vorweg: jeder musste Kompromisse eingehen, doch die EU-Kommission hat einen Abschluss des Trilogs verhindert, da sie in mindestens einem Punkt weiter auf eine Verschärfung drängt.

Änderungen der Schusswaffenrichtlinie in der EU

Einige Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie wurden von allen Vertretern des Trilogs abgesegnet. Hier im Einzelnen:


Magazinkapazität

Langwaffen sollen auf zehn Schuss und Kurzwaffen auf 20 Schuss begrenzt werden - so die neue Richtlinie. Die EU-Kommission hatte zuvor für beide Typen ein Limit von 10-Schuss gefordert. Die Kurzwaffen-Hersteller wie SIG Sauer, GLOCK, WALTHER oder Heckler & Koch dürfen hier also schon einmal aufatmen. 

Museen und Waffensammler

Private Sammler von Schusswaffen und Museen mit Feuerwaffensammlungen sollen nun von der Richtlinie erfasst werden. Unter bestimmten Auflagen sollen sie sich weiterhin auch Kriegswaffen zulegen dürfen. 


Uneinigkeit wegen halbautomatischen Gewehren

AR-15 Modelle
Zivile Versionen der AR-15 Modelle sollen künftig für Privatpersonen als Halbautomaten verboten werden - so fordert es die EU-Kommission.

Eine große Uneinigkeit herrschte in der Sitzung über die Regelung von halbautomatischen Gewehren. Die EU-Kommission möchte ein Total-Verbot für Privatpersonen. Die bisherige EU-Feuerwaffenrichtlinie spricht lediglich von "zivilen halbautomatischen Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen". Der EU-Kommission ist das zu schwammig formuliert und sieht Handlungsbedarf. 

Laut einem Bericht von SPIEGEL ONLINE sollen alle Gewehre der bekannten Kalaschnikow-Reihe AK-47 und der AR-15-Serien inklusive ihrer Varianten ausdrücklich verboten werden! Darauf besteht die EU-Kommission. 

Doch wie weit geht die EU-Kommission Kompromisse ein? Mauert die Kommission nun, können die neuen Richtlinien nur umgesetzten werden, wenn die Mitgliedsstaaten der EU diesen einstimmig beschließen und sich mit dem Europaparlament einig werden. 

Aber auch so wäre die EU-Feuerwaffenrichtlinie eine Verschärfung des Waffenrechts einiger EU-Länder. In Deutschland ist das Waffengesetz allerdings in den meisten Punkten schon jetzt strenger. Außerdem soll eine rückwirkende Anwendung der neuen EU-Richtlinien nicht geben. Das bedeutet, dass niemand seine Waffen im Nachhinein abgeben muss! "Es gibt einen Bestandsschutz für alle Waffen, die bis heute rechtmäßig erworben wurden", sagte CDU-Europapolitiker Andreas Schwab laut SPIEGEL ONLINE.  

Wann es zu einer endgültigen Einigung über die EU-Feuerwaffenrichtlinie kommen wird, ist noch nicht entschieden. Auch steht der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Richtlinie noch in den Sternen.


Am 14. März 2017 wurde im EU-Parlament über den neuen Entwurf abgestimmt: das Parlament hat einer Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie und damit des Waffenrechts zugestimmt. Weitere Informationen finden Sie hier bei all4shooters.com.