Die für den 26. und 27. Juni 2015 geplante Waffen- und Militariabörse (WuM) musste leider abgesagt werden. Dies teilte uns der Veranstalter, Klaus Schwaiger, gestern schriftlich mit. Die zuständige Behörde verweigerte die nötige Ausnahmegenehmigung gemäß §35 Absatz 3 Ziffer 2 des Waffengesetzes.
Zur Begründung wies der zuständige Sachbearbeiter auf folgendes hin:
„(…) Zu den öffentlichen Interessen zählen insbesondere die öffentliche Sicherheit und Ordnung und der Schutz von Leib, Leben und Gesundheit und Schutz von Sachwerten unbeteiligter Dritter. Das Wunderland Kalkar ist ein Freizeitpark mit Attraktionen für Familien, Kinder und Jugendliche. In den Sommermonaten, insbesondere an den Wochenenden, ist der Freizeitpark bis an die Kapazitätsgrenzen ausgelastet. Neben den zahlreichen Besuchern des Freizeitparkes, die mit eigenen Fahrzeugen oder Reisebussen anreisen, ist durch die Messebesucher mit zusätzlichen Fahrzeug- und Fußgängerverkehr auf dem Gelände zu rechnen. Damit die Sicherheit aller Besucher auf dem Gelände gewährleiste werden kann, ist es ausgeschlossen, dass Besucher der Waffenmesse die Möglichkeit erhalten, die gekauften Waffen, hier Hieb- und Stoßwaffen, unkontrolliert über das große und teilweise sehr unübersichtliche Gelände bis zu den Parkplätzen zu transportieren. Ferner kann nicht verhindert werden, dass die gekauften Hieb- und Stoßwaffen offen getragen werden oder in Kenntnis einer Verkaufsmesse von anderen Personen außerhalb des Messegeländes gestohlen werden. (…).“
Der Veranstalter kommentierte das wie folgt:
Trotz mehrmonatiger Gespräche erteilte die zuständige Behörde keine Ausnahmegenehmigung gemäß §35 Absatz 3 Ziffer 2 des Waffengesetzes, weder zum Vertrieb und Überlassen von Hieb- und Stoßwaffen noch zum Verkauf von Schußwaffen.
Diese ablehnende Entscheidung ist uns erst am 13. März 2015 zugestellt worden.
Dadurch ist eine für Händler und Besucher attraktive und wirtschaftliche Veranstaltungsdurchführung nicht möglich.
Wir bedauern dies sehr, da es sich um eine negative Einzelfallentscheidung handelt.
Obwohl wir im Vorfeld mit der zuständigen Behörde ein Gespräch geführt haben und uns dort mitgeteilt worden ist, dass wenn man die rechtlichen Voraussetzungen einhält, einer Börse in der Messe Kalkar nichts entgegenspricht, hat die Behörde jetzt eine 180-Grad-Wende vollzogen.
Obwohl das Messegelände und auch der Parkplatz dafür räumlich komplett getrennt wären vom Freizeitpark sieht die Behörde jetzt plötzlich das öffentliche Interresse gefährdet. Denn Kinder könnten ja Blankwaffen oder Schußwaffen sehen die in einen Kofferraum gelegt würden. Dass dieses gesetztlich überhaupt nicht gestattet wäre, denn sowohl Schußwaffen als auch Blankwaffen dürfen nur zugriffgesichert transportiert werden, interessiert die Behörde wohl nicht.
Fazit:
Dem Veranstalter würde nun nur noch der Klageweg offenstehen, worauf dieser aber verständlicher Weise angesichts des Zeitbedarfs von 4-6 Wochen verzichten wird.
Schade: ein weiterer Einschnitt für Waffenliebhaber in NRW, wo die Rot-Grüne Landesregierung mit allen Mitteln versucht, es Jägern und Waffeninteressierten so schwer wie möglich zu machen.
Lesen Sie hierzu auch alles über die Großdemo der Jäger in NRW am 18.03.2015:
http://www.all4shooters.com/de/edit/Inhalte/Jagd/demonstration-landesjagdverband-nrw/
Mehr Informationen unter www.kremess.de